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Nachrichten Hessen | In Hessen dürfen neben den Freibädern auch Badeseen ab dem 15. Juni wieder genutzt werden. Das teilte die hessische Landesregierung an diesem Mittwoch in einer Pressekonferenz mit. Die Entscheidung über die Öffnung obliegt dabei den Betreibern der Bäder und Badeseen selbst. Das sind in der Regel die Kommunen, die dann – in Abstimmung mit dem jeweiligen Gesundheitsamt – entscheiden, ob sie schon am 15. Juni öffnen oder erst später.


Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen

Natürlich müssen dabei auch die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Zudem muss der jeweilige Betreiber zuvor ein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept vorgelegt haben.

Außerdem gelten folgende Vorschriften:

  • Im Wasser und außerhalb, etwa auf der Liegewiese, darf sich nur eine Person pro fünf Quadratmeter aufhalten
  • Warteschlangen sollen vermieden werden
  • Umkleiden, Spinde und sanitäre Anlagen dürfen nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts genutzt werden

Hygienische Qualität überwiegend „ausgezeichnet“

Schon lange erfreuen sich hessische Badeseen großer Beliebtheit. Anfang dieser Woche wurde nun die Einstufung nach der EU-Badegewässerverordnung veröffentlicht und zeigt: Die Badeseen sind zurecht beliebt. Die Bewertung der hygienischen Qualität von mehr als 60 hessischen EU-Badestellen war im Bewertungszeitraum 2016-2019 überwiegend „ausgezeichnet“.

Drei Badestellen weisen eine „gute“ hygienische Qualität auf, lediglich eine Badestelle wird als „ausreichend“ eingestuft. Zwei sanierte Badestellen wurden nicht eingestuft und die Badestellen „FKK-Orplid“ und „Meinhardsee“ wurden zu Beginn der Saison aufgrund einer Nutzungsänderung abgemeldet.

Diese Parameter werden untersucht

In enger Zusammenarbeit zwischen dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) und den zuständigen Gesundheitsämtern wird die hygienische Qualität überprüft. Entsprechend der EU-Verordnung werden die Badeseen auf die Parameter Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Dabei handelt es sich um Indikatorkeime für fäkale Verunreinigungen, die Krankheitserreger enthalten könnten. Außerdem wird beobachtet, ob es zur Massenvermehrung von sogenannten Blaualgen kommt. Sollte dies der Fall sein, kann vom Baden in dem See abgeraten werden.

Wo man generell nicht baden sollte

Vom Baden in Fließgewässern, sprich Flüssen und Bächen wird generell abgeraten. Grund dafür ist, dass eingeleitete Abwässer mit Krankheitserregern belastet sein können, selbst wenn sie einen Reinigungsprozess in der Kläranlage durchlaufen haben. Gegebenenfalls könnten sich darunter auch multiresistente Keime befinden.

Offizielle EU-Badestellen an Seen und Talsperren werden hingegen nach der EU-Badegewässer-Richtlinie und der hessischen Badegewässer-Verordnung streng überprüft. So soll eine unbedenkliche Nutzung sichergestellt werden. Vor Beginn der individuell festgelegten Badesaison und danach mindestens ein Mal im Monat werden diese von den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern der Landkreise auf Indikatorkeime untersucht.