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Bei Schwerpunktkontrollen des gewerblichen Güter- und Schwerverkehrs überprüften Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim am 20. Februar 2024 zwischen 10:00 und 15:00 Uhr insgesamt 19 Kraftfahrzeuge.

Die Kontrollen fanden an der Autobahn A61 auf dem Parkplatz Menhir bei Armsheim statt. An der Kontrolle beteiligten sich auch Beamte der Polizeiautobahnstation Heidesheim, der Verkehrsdirektion Mainz sowie Beamte der Abteilung Finanzkontrolle des Zolls.

Mehrere Verstöße und Anzeigen

In einem Fall wurde die verbotene Nutzung eines Smartphones während der Fahrt geahndet. Ein 73-Jähriger muss mit einer Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch rechnen. Er hatte ein Fahrzeug, das nach Spanien ausgeführt werden sollte, nicht ordnungsgemäß zugelassen.

In drei Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen fehlender oder nicht ausreichender Ladungssicherung erfasst. Dabei wurde in zwei Fällen die Weiterfahrt untersagt, bis die Mängel behoben waren.

In zwei Fällen wurde Überladung beanstandet und jeweils die Weiterfahrt untersagt und in einem Fall wurde die zulässige maximale Fahrzeughöhe ohne erforderliche Genehmigung der Verkehrsbehörde überschritten. Auch hier musste der Fahrer stehen bleiben, bis er eine Genehmigung der Verkehrsbehörde hat.

Wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften wurde ein Fahrer beanstandet. In einem Fall wurde ein gefälschter Ausweis vorgelegt und in der Folge ein Ermittlungsverfahren wegen illegalem Aufenthalt eingeleitet. Ferner eine Anzeige wegen Urkundenfälschung eingeleitet.