Kreisverwaltung Mainz Binge
Kreisverwaltung Mainz Binge

Erwachsene Schafe müssen vollständig geschoren werden. Darauf weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung alle Schafhalter im Kreis Mainz-Bingen und im Stadtgebiet Mainz nachdrücklich hin. Eingeschlossen sind natürlich auch Hobbytierhalter.


Die Schur sollte jetzt nach der sogenannten Schafskälte erfolgen

Dies gilt für alle heimischen Wollschafrassen einschließlich der Heid- und Moorschnucken. Unterbleibt die regelmäßige Schur, wird das Wärmeregulationsvermögen empfindlich gestört, die Hautparasitenbelastung kann stark zunehmen und die Tiere leiden. Darüber hinaus begründet eine unterlassene Schafschur einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet wird. In den nächsten zwei Wochen wird das Veterinäramt dies verstärkt kontrollieren.

Das Veterinäramt weist auf folgendes hin:

  • Zum Schurtermin müssen sich die Schafe in guter Kondition befinden
  • Ein schonender Umgang mit den Tieren muss gewährleistet sein
  • Verletzungen sind zu vermeiden, Scherwunden sind unverzüglich zu versorgen
  • Die Schur darf nur von Personen durchgeführt werden, welche diese sicher beherrschen und Verletzungen der Tiere ausschließen können
  • Scherinstrumente müssen zur Vermeidung der Übertragung von Haut- und Wollparasiten regelmäßig gesäubert und desinfiziert werden (das heißt mindestens von Bestand zu Bestand)
  • Scherinstrumente müssen des Weiteren in voll gebrauchsfähigem Zustand sein
  • In den ersten Tagen nach der Schur muss das Wohlbefinden der Schafe mehrfach am Tag kontrolliert werden

Einen versierten Schafscherer mit freien Terminen in der Schursaison zu finden, wird immer schwieriger. Keinen zu finden, rechtfertigt allerdings nicht den Verzicht auf die Schur.