Alkoholtest Polizei Symbolbild 2
Alkoholtest Polizei Symbolbild 2

Am Freitagabend, 22. März 2024, ereignete sich ein Verkehrsunfall in Sörgenloch, bei dem eine 50-jährige Fahrzeugführerin die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor. Die Ursache des Unfalls wurde auf Alkoholisierung und zu hohe Geschwindigkeit zurückgeführt. Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei waren im Einsatz.

Hoher Sachschaden nach Unfall

Die Fahrerin geriet gegen 19:15 Uhr im Mühlweg in Sörgenloch nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Geländer sowie einem geparkten Auto. Sowohl das Geländer als auch die beiden Fahrzeuge wurden stark beschädigt und mussten abgeschleppt werden, da sie nicht mehr fahrbereit waren.

Krankenhausaufenthalt nach Trunkenheitsfahrt

Die Fahrerin erlitt leichte Verletzungen und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Aufgrund der starken Alkoholisierung konnte kein Atemalkoholtest durchgeführt werden, weshalb die genaue Atemalkoholkonzentration nicht bekannt ist. Die Freiwillige Feuerwehr Sörgenloch war ebenfalls im Einsatz, da aus dem verunfallten Fahrzeug Betriebsstoffe ausliefen.

Führerschein beschlagnahmt

Neben einer Blutprobenentnahme und der Beschlagnahme des Führerscheins muss die Fahrzeugführerin nun mit einem Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung rechnen. Gemäß § 315c Abs. 3 StGB droht für fahrlässige Gefährdung im Straßenverkehr eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Doch neben diesen Strafen müssen die betroffenen Fahrer auch mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen.

Konsequenzen bei Fahren unter Alkohol

Gemäß Gesetz drohen für Vergehen im Straßenverkehr Geldstrafen, Fahrverbote oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Bei fahrlässigem Handeln kann die Freiheitsstrafe auf 2 Jahre begrenzt werden. Zudem erfolgt regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis. Ersttäter erhalten oft nur einen Führerscheinentzug, während Wiederholungstäter mit Freiheitsstrafen rechnen müssen. Die Strafhöhe hängt von Schäden, Alkoholkonzentration und Vorstrafen ab, insbesondere im Fahreignungsregister. Bei 1,6 ‰ Alkohol oder Drogenkonsum folgt meist eine MPU zur Wiedererlangung des Führerscheins.

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