Gegen 14:00 Uhr wurde die Polizei am gestrigen Montag (12.07.2021) darüber informiert, dass vor einer Nieder-Olmer Schule, Kinder durch zwei auffällig gekleidete Männer angesprochen worden sein sollen. Bereits wenige Minuten später konnten Einsatzkräfte der Polizei, die beiden beschriebenen Männer an ihrem Auto antreffen und kontrollieren.

Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft

Es handelte sich hierbei um zwei Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft, welche auf der Straße tanzend und rufend ihre Botschaft für diese Gemeinschaft verbreiten wollten. Es konnte kein Zusammenhang zu den Vorwürfen erkannt werden.

Mittlerweile teilt sich die ursprüngliche These vermeintlicher Kinderansprecher, jedoch in den sozialen Netzwerken und führt zu Verunsicherungen im Umfeld. Die Polizei Mainz ist auf Twitter, durch einen anonymen Account, dazu angeschrieben worden und es wurden weitergehende Informationen in Aussicht gestellt. Trotz Aufforderung ist jedoch durch den anonymen Schreiber kein Kontakt mit der Polizei aufgenommen worden. Vielmehr werden der Polizei nunmehr Informationen der Ursprungsmeldung nochmals als „neu“ und aus dritter Hand gemeldet. Die Herkunft der Information wurde dabei jedoch nicht mitgeteilt.

Thema hat bei Polizei Höchste Priorität

Das Thema „Kinderansprecher“ hat bei der Polizei höchste Priorität. Informationen werden jederzeit ernst genommen, bewertet und Einsatzmaßnahmen, zum Teil auch sogenannte „verdeckte“ Maßnahmen, regelmäßig sofort ausgelöst. Zur Bewertung stehen hochspezialisierte Kolleg:innen bereit und wir überlassen hierbei nichts dem Zufall. Dazu sind wir aber auf seriöse Informationen aus erster Hand oder gesicherter Quelle angewiesen.

Vom Hörensagen, aus Netzwerken oder Messengerdiensten ist meist keine gesicherte Information und führt eher zu Verunsicherungen und Interpretationen. Die Polizei fordert daher dazu auf, Beobachtungen immer zuerst der Polizei, auch über Notruf, mitzuteilen. Sollten Warnungen erforderlich sein, stehen der Polizei zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, um die richtigen Zielgruppen zu erreichen. Verunsicherungen bei Unbeteiligten sollen dabei weitestgehend vermieden und gleichzeitig die maximale Aufmerksamkeit auf besonders schutzbedürftige Gruppen gewährleistet werden.