Ein 49-jähriger Mann geriet am Sonntag mit seinem PKW auf der Autobahn 61 bei Waldlaubersheim in eine mobile Geschwindigkeitskontrolle der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim. Bei erlaubten 130 Stundenkilometer waren ihm die Polizeibeamten mit einem Polizeifahrzeug mit 183 km/h gefolgt, das Fahrzeug war mit einer geeichten Messeinrichtung ausgestattet.

Als sie die Beamten dem Fahrzeugführer mitteilten, dass er mit einem Fahrverbot rechnen müsse, erklärte dieser, dass er vor kurzem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestanden habe und die Erstellung seiner Fahrerlaubnis erfolgt sei; eine entsprechende vorläufige Bescheinigung wolle er nachreichen.

Das erschien den Beamten nicht glaubhaft, so dass die Weiterfahrt untersagt wurde. Tatsächlich stellte sich heraus, dass der Autofahrer seit über sieben Jahren um den Führerschein kämpft, jedoch erst kürzlich die MPU zum wiederholten Mal nicht bestanden hatte.

Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis dürfte nunmehr mit einer erneuten langen Sperrfrist enden.