Baustellenschild
Baustellenschild

In Nierstein muss die Fahrbahndecke der B9 zwischen der den Kreuzungen Sironakurve/südliche Zufahrt Rheinfähre Landskrone und der Schiffergasse/B9 Mainzer Straße erneuert werden. Die Bundesstraße weist in diesem Streckenabschnitt mehrere breite Risse, Verformungen und Verdrückungen auf.  Die Bauarbeiten der Bauabschnitte 1 und 2 sind bereits fertig gestellt.

Die drei Vollsperrungen der B9 im Bauabschnitt 3 fallen alle in die Sommerferien:

  • Freitag, den 13. August ab 16:00 Uhr bis Montag, den 16. August, 5:00 Uhr (Wochenende innerhalb der Sommerferien)
  • Freitag, den 20. August ab 16:00 Uhr bis Montag, den 23. August, 5:00 Uhr (Wochenende innerhalb der Sommerferien)
  • Freitag, den 27. August ab 16:00 Uhr bis Montag, den 30. August, 5:00 Uhr (Letztes Wochenende der Sommerferien)

Die Festlegung von drei aufeinander folgenden Vollsperrungen am Wochenende hat bautechnische Gründe.

Bauabschnitt 3 B9 Rheinallee/Mainzer Straße

Während der Bauarbeiten im Bauabschnitt 3 könne die beiden Parkplätze am Rhein nicht genutzt werden, da die Zu- und Abfahrten nicht möglich sind. Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt großräumig über die B420, A63, A60 und B9.

Bei ungeeigneter Witterung kann es zu Verschiebungen der Arbeiten kommen. Der LBM wird in diesem Fall und über eventuell weiter notwendige Wochenendsperrungen informieren.

Gründe für die Vollsperrungen

Aus bautechnischen Gründen, wegen des Umfangs der Erneuerung und wegen der Anforderungen an die Arbeitssicherheit auf Straßenbaustellen sind die Vollsperrungen leider unvermeidbar.

Seit dem 21. Dezember 2018 gelten bundesweit die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A5.2 „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen“. Das Regelwerk schreibt gegenüber der Vergangenheit zusätzliche ausreichende Sicherheitsabstände zwischen den Arbeitern auf Straßenbaustellen und dem vorbeifließenden Verkehr zur Verbesserung der Arbeitssicherheit verbindlich vor.

Mit diesen Regelungen sind die Arbeitsstellen im Straßenverkehr für die Beschäftigten und die Verkehrsteilnehmer sicherer gemacht worden. Bei den gegebenen Fahrbahnbreiten der B9 in Nierstein ist ein Arbeiten unter Verkehr nicht möglich.