Gericht e1584542667349
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Das Insolvenzgericht Mainz hat am heutigen Morgen die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Ditt GmbH & Co KG, einem Unternehmen mit Sitz in Stadecken-Elsheim, angeordnet. Die Entscheidung wurde um 07:45 Uhr bekannt gegeben. Die Ditt GmbH & Co KG, bekannt für ihre  Dienstleistungen und Produkte, steht unter der persönlichen Haftung der Ditt Verwaltungs-GmbH. H. M. Ditt, Geschäftsführer und lokaler Unternehmer, steht an der Spitze des Familienunternehmens.

Amtsgericht Mainz

Die Gerichtsentscheidung legt fest, dass alle Verfügungen des Unternehmens ab sofort nur mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke aus Mainz, getätigt werden dürfen. Dieser Schritt soll das Vermögen der Gläubiger sichern und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens gewährleisten.

Gläubiger der Ditt GmbH & Co KG sind dazu aufgerufen, ihre Ansprüche unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen geltend zu machen. Der vollständige Gerichtsbeschluss ist zur Einsicht bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts hinterlegt.

Weitere Insolvenz der Ditt Verwaltungs-GmbH

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ditt Verwaltungs-GmbH, Fasanenstraße 2, 55271 Stadecken-Elsheim (AG Mainz, HRB 48644), vertr. d.: H. M. Ditt, An den Gärten 4, 55578 Wolfsheim, (Geschäftsführer), ist am 22.03.2024 um 07:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131/3270-400, Fax: 06131/3270-409, E-Mail: mainz@hezel-hancke.de bestellt worden.

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