Blitzer
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Nachdem es am Mittwoch, den 22. November 2023, auf der Landstraße L414 zu einem schweren Verkehrsunfall kam, bei dem eine Person ihr Leben verloren hatte, hat die Polizeiinspektion Ingelheim am Freitag, den 24. November 2023, am Unfallschwerpunkt zwischen Ober-Hilbersheim und Jugenheim Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung

Im Rahmen der Geschwindigkeitsmessung wurden 24 Verstöße geahndet. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug 91 km/h bei erlaubten 60 km/h. Den Fahrer erwartet nun eine Strafe von 150 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Weitere Messungen angekündigt

Die Polizei führt ihre Messungen an diesem Unfallschwerpunkt fort. Alle Messungen unterliegen selbstverständlich der tagesaktuellen Verkehrssituation vor Ort. Zudem sollte man auch an anderen Standorten im Umkreis mit Tempokontrollen rechnen.

Zwei Jahre im Einsatz: Der überarbeitete Bußgeldkatalog

Seit dem 9. November 2021 ist in Deutschland eine neue Bußgeldreform im Verkehrsrecht wirksam, die erhebliche Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmer hat. Das Ziel dieser Reform besteht darin, die Verkehrssicherheit zu steigern und eine effektivere Ahndung von Verkehrsverstößen sicherzustellen.

Verschärfte Sanktionen für Verkehrsverstöße seit November 2021

Die Reform hat zu spürbaren Erhöhungen der Bußgelder geführt, insbesondere bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und dem Überholen im Überholverbot. Die Sanktionen wurden angehoben, und seit dem 9. November 2021 sind die Bußgelder für zu schnelles Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften deutlich gestiegen.

Bußgeldregelungen für Geschwindigkeitsverstöße außerorts

Seit dem 09. November 2021 gelten veränderte Bußgeldsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Strafen sind insgesamt gestiegen, wobei besonders hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen nun stärker sanktioniert werden. Hier ein Überblick über die aktualisierten Bußgelder:

  • Bis 20 km/h zu schnell außerorts: 60,00 EUR (vorher 30,00 EUR)
  • 21 km/h – 25 km/h zu schnell außerorts: 100,00 EUR (vorher 70,00 EUR)
  •  31-40 km/h zu schnell außerorts: 200,00 EUR (vorher 120,00 EUR)
  • Überschreitung der Geschwindigkeit außerorts um mehr als 70 km/h: 700,00 EUR (vorher 600,00 EUR)