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Der Kältebus „Rheinhessen hilft“ hat mehrfach auf ihn aufmerksam gemacht. Bürger unterstützen ihn privat mit kleinen Spenden, geben ihm etwa mal einen Kaffee aus. Und auch die Verbandsgemeinde Rhein-Selz kennt den Fall. Doch dem Obdachlosen von Oppenheim ist nur schwer zu helfen – denn er nimmt Hilfe oft nicht an.


Helfen kann einem Menschen ein gutes Gefühl geben: Andere wieder auf die Beine bringen, Not lindern, für Perspektive sorgen. Doch Helfen kann auch eine undankbare Aufgabe sein. So wie im Gewerbegebiet Oppenheim. Es stinkt. Vergammeltes liegt herum. Ratten und Mäuse haben das Gelände für sich entdeckt. Hier hat sich der Obdachlose von Oppenheim niedergelassen.

Fünf Mann schauen sich den Platz an: Vertreter der Gemeinde, des Kältebusses und ein Reporter von BYC-News. Es geht darum, dem Obdachlosen von Oppenheim – wir nennen ihn M. – zu helfen. Kältebus und Verbandsgemeinde tun das bereits. Sie versorgen ihn unter anderem mit Schlafsäcken und Essen.

M. lässt sich nur bedingt helfen

Das Problem ist: M. lässt sich nur bedingt helfen. BYC-News hat bereits vor dem Ortstermin mit ihm gesprochen. Er wolle etwas zu essen, einen Schlafsack, ja. Aber er wolle auch einfach in Ruhe gelassen werden. Und draußen leben. Frei sein, bedeute das für ihn, erzählte er BYC-News. Wie er in diese Situation geraten ist, möchte er nicht schildern.

Doch bei dem Ortstermin zeigt sich, wie schwierig das für das Umfeld sein kann. Der Geruch ist noch das Wenigste. Die Brandflecken rund um den Schlafplatz lassen Sorgen aufkommen. M sammelt gerne. Dosen und Handtaschen liegen hier rum. Alkohol, ein Gaskocher und entzündbares Material können eine ungünstige Kombination sein. In Nierstein kam es in der Nähe seines Schlafplatzes schon einmal zu einem Brand.

Besitzer hat sich schon beschwert

M. Schlafplatz gehört zu einem Privatgelände. Der Besitzer hat sich schon beschwert. Er sieht die Gefahren für seinen Eigentum. Und er hätte das Gelände gerne geräumt. Dafür ist allerdings das Ordnungsamt der falsche Ansprechpartner.

Da sich M. nicht aggressiv verhält, kann er nicht zwangseingewiesen werden. Angebote für Unterkünfte gab es bereits. Doch dort blieb er nicht lange. Möglichkeiten der Unterkünfte wie etwa die sanitären Anlagen schlug er aus. Der Besitzer kann M. jetzt vertreiben, sein Hausrecht durchsetzen. Doch das müsste er entweder selbst tun oder die Polizei zur Verstärkung rufen.

Gemeinde und Kältebus arbeiten zusammen

Verbandsgemeinde und Kältebus haben M. weiter auf dem Schirm. Fahren ihn an, versorgen ihm mit dem, was er annimmt. Darüber hinaus haben Verein und Verwaltung sich abgesprochen, in ähnlichen Fällen eng zusammen zu arbeiten.

Unterkünfte sind da. Möglichkeiten der Versorgung gibt es in der Verbandsgemeinde. Doch die Hilfe beruht auf Freiwilligkeit – und kann nur erfolgen, wenn die Betroffenen es wollen.