Wie erst jetzt bekannt wurde, dürfen Flugzeuge im sogenannten Gegenanflug auf den Flughafen Frankfurt wieder tiefer über Rheinhessen fliegen. Die Anordnung durch die Deutsche Flugsicherung hierzu erfolgte bereits im Dezember vergangenen Jahres.

Um Anwohner der betroffenen Gebiete in Hessen und Rheinland-Pfalz von dem Fluglärm zu entlasten, wurde der Gegenanflug 2012 angehoben worden. Bevor die Maschinen landen können, fliegen sie erst entgegengesetzt dem Flughafen um eine Schleife drehen zu können und dann zurück in Richtung Flughafen zur Landung zurück zu fliegen.

Gegenanflug als übliches Landeverfahren

Dieser sogenannte Gegenanflug ist an fast allen Flughäfen ein Teil des Landeverfahrens. Für die Fluglotsen ist dieses Verfahren die Möglichkeit, die Flieger in die richtige Reihenfolge zu bringen.

Dass die Flieger nun wieder tiefer eindrehen dürfen, begründet die Deutsche Flugsicherung damit, dass die Zahl der landenden Flugzeuge am Frankfurter Flughafen angestiegen sind. Um die Landungen nun sicher abwickeln zu können, sei es für die Fluglotsen sicherer, die Maschinen schon früher um 300 Meter Höhe einfliegen zu lassen.

Vorgeschobenes Argument

Dass die Sicherheitsgründe eher als ein vorgeschobenes Argument gilt, darüber ist sich der Lärmschutzbeauftragte der Verbandsgemeinde Nieder-Olm sicher. So habe es die Deutsche Flugsicherung es ja bereits im letzten Sommer hinbekommen, dem gestiegenen Flugaufkommen mit der höheren Überflughöhe Herr zu werden. Bis 2019 rechne der Betreiber des Frankfurter Flughafens nur mit einer moderaten Steigerung im Flugverkehr.

Betroffen von der niedrigeren Einflughöhe seien unter anderem auf jeden Fall die rheinhessischen Gemeinden Sörgenloch, Zornheim, Nierstein, Mommenheim und Hahnheim.