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Die EU hat weitreichende Verbotsmaßnahmen geplant, die bei einer Umsetzung Nierstein um seine Kultur und Identität berauben würde. Der CDU-Fraktions- und Parteivorsitzende in Nierstein, Matthias Stubbe, ist schockiert über das Vorhaben der EU. „Das Nutzungsverbot von Pflanzenschutzmitteln gefährden knapp 800 Hektar Rebflächen in Nierstein. Wenn die 40 Weingüter keinen Weinbau mehr betreiben können, was wird dann aus Nierstein? Der Rote Hang hätte keine Bedeutung mehr.“

Damit es erst gar nicht so weit kommt, wurde für die Stadtratssitzung am 07.12.2022 eine Resolution durch die CDU-Fraktion eingebracht.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzender Tobias Staiger führt dazu aus:

„Landwirtschaft und Weinbau, auch ökologischer Weinbau mit toleranten PIWI-Sorten, kommt ohne einen minimalen Pflanzenschutz nicht aus. Die Betroffen Fläche wären nicht mehr zu bewirtschaften. Die Premiumlagen des Roten Hanges, ein Filetstück des Weinanbaugebiets Rheinhessen mit einer viele Jahrhunderte alten Tradition, bringt insbesondere hochwertige Riesling Weine hervor. Das müssen wir uns erhalten, deswegen müssen andere Lösungen her, anstatt alles zu verbieten“.

„Wir hoffen im Stadtrat auf eine breite Unterstützung, damit wir unsere Kultur der Riesling City und die großartigen Weine erhalten“ sagt Matthias Stubbe.

Schreiben an den Stadtbürgermeister:

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Schmitt, aufgrund aktueller Vorgehensweisen der EU ist zu befürchten, dass in Vogelschutzgebieten und in weiteren unter Schutz stehenden Gebieten Pflanzenschutzmaßnahmen stark eingeschränkt bzw. auch ganz verboten werden. Davon wäre auch unsere Stadt betroffen (u.a. der Rote Hang).

In der Presse wurde bereits mehrfach über dieses Vorhaben berichtet und in unserer Niersteiner und Schwabsburger Winzerschaft herrscht große und berechtigte Sorge. Bei Umsetzung der angekündigten Maßnahmen wäre mit erheblichen Einkommenseinbußen von Weinbau und Landwirtschaft bis hin zu Betriebsschließungen zu rechnen. Dies können wir als Weinbautreibende Stadt Nierstein nicht widerstandslos hinnehmen.

Die CDUFraktion bittet deshalb den Stadtbürgermeister und den Stadtrat um Zustimmung zu folgender Resolution, welche den Fachgremien in Land und Bund zur weiteren Veranlassung übermittelt werden sollte:

Resolution zur Stadtratssitzung am 07. Dezember 2022

Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf sich bei der Landesregierung, der Bundesregierung und auf EUEbene dafür einzusetzen, dass die die Vorschläge für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über die a) nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 [2022/0196 (COD)] und b) die Wiederherstellung der Natur [2022/0195 (COD)] nicht weiterverfolgt werden.

Begründung:

Der Vorschlag für die Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 (2022/0196 (COD)) sieht neben dem kompletten Verbot von Pflanzenschutzmitteln in „sensiblen“ Gebieten, wie städtischem Grün und Schutzgebieten, eine weitere Reduzierung des Einsatzes und Risikos chemischer Pflanzenschutzmittel um mindestens 50 Prozent bis 2030 sowie die Substitution diverser Pflanzenschutzmittel vor. Der Deutsche Weinbauernverband (DWV) warnt, dass der völlige Verzicht auf Pflanzenschutzmittel einer Stilllegung eines Großteils der Rebfläche in Deutschland gleichkäme. Der Weinbau und die Landwirtschaft stehen insgesamt vor massiven Herausforderungen.

Die Winzerschaft in Nierstein und Schwabsburg setzen sich schon längere Zeit für den Erhalt von Artenvielfalt (Biodiversität) ein

Dies betrifft auch den Vogel und Insektenschutz. Die EUKommission lässt außer Acht, dass sich die rheinhessischen Weinbauern längst zu ihrer Verantwortung gegenüber der Natur bekannt hätten und sich um Nachhaltigkeit bemühten.

Mit dem EUEntwurf würden wir uns von dem bewährten System des integrierten Pflanzenschutzes verabschieden und in weiten Teilen unserer Stadt einen funktionierenden und bereits auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Weinbau (und Landwirtschaft) unmöglich machen.

Dadurch gefährdet der Entwurf die dringend notwendige Ertragssicherheit und auch die Qualitätsorientierung.

Allein die Definition der „ökologisch empfindlichen Gebiete“ geht weit über bisherige Kulissen hinaus. Abgesehen von unserem Bereich wären damit in RheinlandPfalz auf rund einem Drittel von insgesamt ca. 700.000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche eine Bewirtschaftung de facto nicht mehr möglich. Für viele würde dies Betriebsschließungen und ein Berufsverbot bedeuten.

Auch der ökologische Anbau wäre von den neu vorgesehenen Regelungen massiv betroffen

Besonders kritisch sind die Verbote bei der Gebietskulisse der „ökologisch empfindlichen Gebiete“ zu sehen. Es sollte daher eine Überarbeitung der „empfindlichen Gebiete“ und der Verbotstatbestände unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzziele vorgenommen werden.

Als Richtschnur sollten hier die Regelungen der im letzten Jahr verabschiedeten Pflanzenschutzanwendungsverordnung herangezogen werden. Die sog. „empfindlichen Gebiete“ müssen deshalb entweder erheblich reduziert oder die Nutzungsvorschriften entsprechend geändert werden.

Statt kontrollintensive Pauschalverbote, wie im EU Verordnungsentwurf vorgesehen, sollte stattdessen eine Artenvielfalt verankert werden, die auf kooperative, freiwillige und innovative Maßnahmen setzt. Sowohl beim integrierten als auch beim ökologischen Anbau muss Pflanzenschutz weiterhin im „notwendigen Mindestmaß“ möglich sein, um Ernten zu schützen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Große Teile der Niersteiner Gemarkung liegen in dem Landschaftsschutzgebiet „Rheinhessisches Rheingebiet“

Von den knapp 900 Hektar Rebfläche in Nierstein wären durch das Verbot von Pflanzenschutzmaßnahmen knapp 800 ha betroffen (siehe Anlage Karte). Landwirtschaft und Weinbau, auch ökologischer Weinbau mit toleranten PIWISorten, kommt ohne einen minimalen Pflanzenschutz nicht aus. Die Betroffen Fläche wären nicht mehr zu bewirtschaften.

Die Premiumlagen des Roten Hanges, ein Filetstück des Weinanbaugebiets Rheinhessen mit einer viele Jahrhunderte alten Tradition, bringt insbesondere hochwertige Riesling Weine hervor.

Mit dieser Verordnung würde nicht nur 40 Weingüter in Nierstein Ihre wirtschaftliche Existenz verlieren. Eine ganze Region würde Ihrer Kultur und Identität beraubt. Die Verordnung würde einer Nutzungsenteignung aller Flächeneigentümer gleichkommen. Das Land wäre ohne eine sinnvolle Nutzung nichts Wert und würde aufgegeben. Für viele Flächeneigentümer sind jährliche Einnahmen durch die Pacht ein wichtiger Bestandteil Ihrer Rentenfinanzierung.

Sehr viele Arbeitsplätze würden wegfallen

Im zweiten Schritt würde der vom Weinbau angezogene Tourismus ausbleiben mit starken Effekten für die Gastronomie, Hotellerie und Tourismuswirtschaft. Sehr viele Arbeitsplätze würden wegfallen. Der Kommune werden Steuereinnahmen fehlen. Ohne Weinbau würde die Identität der Riesling City für immer verschwinden.

Die rheinlandpfälzische Landwirtschafts und Weinbauministerin Daniela Schmitt (FDP) unterstützt die Weinbauer und Landwirte in ihrem Bemühen, eine auf Ebene der Europäischen Union geplante Verschärfung von Pflanzenschutzbestimmungen abzuwenden. Frau Schmitt verfolgt einen anderen Ansatz mit differenzierten, passgenauen Lösungen, Kooperationen und technische Innovationen anstelle eines pauschalen Verbots von Pflanzenschutzmitteln.

Zusätzlich sollen 22 Wirkstoffe bis 2030 komplett durch biologische Mittel ersetzt werden. Das Zulassungsverfahren und die Risikoabschätzung für biologische Mittel sind aber noch gar nicht definiert. Und die Erfahrung der letzten Jahrzehnte lehrt, dass die Zulassung eines neuen Wirkstoffes im Schnitt 11 Jahre dauert. Die Kommission rechnet mit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2024. Wie sollen in den dann verbleibenden 6 Jahren 22 neue Wirkstoffe entwickelt und zugelassen werden?