Gericht e1584542667349
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Am frühen Dienstagmorgen (25. März 2024) wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der WJC GmbH, ansässig am Wattengraben 20 in 55276 Oppenheim, durch das Amtsgericht Mainz angeordnet. Der Beschluss wurde um 07:45 Uhr gefasst. Infolge dieser Anordnung sind jegliche Verfügungen über das Vermögen der Firma nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe aus Mainz, wirksam. Die Gläubiger der WJC GmbH werden dazu aufgerufen, die neuen Regularien zu beachten und ihre Ansprüche unter Berücksichtigung des gerichtlichen Beschlusses geltend zu machen. Dieser Schritt ist entscheidend, um eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten und die Interessen aller Beteiligten bestmöglich zu wahren.