Vorstaedter Strasse Opp e1674159308303
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Zum 1. Februar gelten neue Regelungen beim Bewohnerparken. Dies hatten Stadtbürgermeisterin Silke Rautenberg und der zuständige Beigeordnete für Verkehr, Philipp Schlaak, bereits im vergangenen Dezember angekündigt und im Rahmen eines Info-Stands der Öffentlichkeit vorgestellt. Nachdem nun alle notwendigen Schilder geliefert wurden und bis zum 31. Januar aufgestellt sein werden, startet das neue Bewohnerparkkonzept zum Februar.

Zahlreiche Neuerungen

Die neue Bewohnerparkzone in Oppenheim wird in zwei Bereiche aufgeteilt, in denen der Geltungszeitraum der Bewohnerparkvorrechte auf Montag bis Freitag von 7.00 bis 9.00 Uhr und 16 bis 21 Uhr sowie samstags von 11 bis 16 Uhr beschränkt sein wird. Neu ausgestellte Parkausweise werden zukünftig nur noch für eine Dauer von zwei Jahren ausgestellt, Handwerker und Pflegedienste erhalten, wie bisher, Sondergenehmigungen. Ferner werden im Bereich der Arztpraxen Dr. Duhr und Dr. Weber in der Pfaugasse jeweils Bereiche eingerichtet, in denen jeweils zwei Fahrzeuge von Besuchern der Arztpraxen mit Parkscheibe für zwei Stunden parken können.

„Die Prüfung der Berechtigung zum Erhalt eines Bewohnerparkausweises obliegt künftig ausschließlich der VG Rhein-Selz. Die Prüfung seitens der Stadt Oppenheim ist bereits seit Anfang 2020 entfallen“, so Rautenberg. Antragsberechtigt ist künftig nur, wer mit Erstwohnsitz im Bereich des Bewohnerparkens gemeldet ist, ein Fahrzeug besitzt (ggfs. auch Dienstfahrzeug) und nachweislich keine geeigneten Parkflächen besitzt. „Sollten in einem Anwesen mehrere Personen mit Erstwohnsitz gemeldet sein und eigene Fahrzeuge (oder Dienstfahrzeuge) führen, werden von der maximalen Anzahl der berechtigten Personen bzw. Fahrzeuge die vorhandene Anzahl von Parkflächen abgezogen. Jeder Bewohner kann maximal einen Ausweis erhalten“, ergänzt Schlaak. Parkausweise für Fahrzeuge mit wechselnden Kennzeichen werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen bewilligt. Personen, die nicht im Bewohnerparkbereich wohnen, aber dort arbeiten sind nicht antragsberechtigt. Inhaber oder Geschäftsführer von Firmen oder Gewerbebetrieben, die im Bereich des Bewohnerparkens liegen, können aus Kulanzgründen einen Sonderausweis erhalten.

Umgang mit bestehenden Parkausweisen

Die bisherigen Inhaber von Bewohnerparkausweisen, die im Bereich „Altstadt“ wohnen, können Ihren alten Bewohnerparkausweis behalten und bis zum Ende der Laufzeit weiter nutzen. Die bisherigen Inhaber von Bewohnerparkausweisen, die im Bereich „Vorstadt“ wohnen und noch keinen gelben Parkausweis haben, müssen Ihre Bewohnerparkausweise bei der Verbandsgemeindeverwaltung umtauschen lassen. Sollte die Restlaufzeit des bisherigen Ausweises sechs Monate oder mehr betragen, erfolgt ein kostenfreier Umtausch. Das Ablaufdatum wird aus der alten Genehmigung übernommen. Ältere Bewohnerparkausweise verlieren Ihre Gültigkeit und müssen neu beantragt werden. Für diese wird dann ein neuer Ausweis mit einer Laufzeit von zwei Jahren ausgestellt.

Weiterhin wird nach dem Abschluss der Arbeiten am Gautor ab dem 1. Februar die Merianstraße wieder zur Fußgängerzone. Die Poller werden dann auch wieder außerhalb der Lieferzeiten (8-12 Uhr) geschlossen.