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Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.


2G-Regel in den Gebäuden

Zusätzlich haben die Arbeitsagenturen bundesweit die 2G-Regel eingeführt. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.

Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen.

Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie online bei der Arbeitsagentur.