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Mainz. Ein erster Schwung von Frühling hat in Rheinland-Pfalz Einzug gehalten. Die Menschen zieht es nach einem schwierigen Corona-Winter bei gutem Wetter in die Parks und in die Natur. Viele genießen draußen die Sonne und treffen sich an der frischen Luft unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen mit Familie und Freunden. Für viele Menschen gehört dabei auch ein alkoholisches Getränk dazu. Denn Kneipen, Bars, Restaurants und Clubs sowie deren Außenbereiche haben geschlossen und fallen als Treffpunkte weg. Wegen des Alkoholverbotes in der Öffentlichkeit ist es jedoch aktuell nicht erlaubt, bei den frühlingshaften Temperaturen draußen ein – normalerweise selbstverständliches – alkoholisches Getränk zu genießen. Diese Regelung steht nach Meinung von VOLT im Widerspruch zu den Empfehlungen des RKI.

Alexandra Barsuhn, 27, Spitzenkandidatin und Ko-Vorsitzende Volt Rheinland-Pfalz

„Gerade in Anbetracht des für viele Menschen schwierigen Corona-Winters müssen die Menschen eine Möglichkeit haben, sich ohne wirkungslose Verbote wieder draußen zu treffen und den Frühling zu genießen. Für viele Menschen gehört hierzu auch der Konsum von Bier oder Wein. Wer an der frischen Luft keinen Alkohol trinken darf, trifft sich stattdessen drinnen und ist damit einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt.“

Wirksamkeit des Alkoholverbotes fragwürdig

Nach mehreren Monaten gibt es nach wie vor keine wissenschaftlich nachgewiesene Wirksamkeit des Alkoholverbotes in der Öffentlichkeit. Es kann sogar vermutet werden, dass dieses insbesondere bei der aktuellen Wetterlage eher gegenteilig wirkt. Personen, welche sich eigentlich an der frischen Luft treffen würden, weichen stattdessen auf geschlossene Räumlichkeiten aus und konsumieren dort Alkohol. Hier ist das Infektionsrisiko nachgewiesenermaßen um ein vielfaches höher. Auch Gruppenansammlungen werden durch das Alkoholverbot nicht vermieden und werden bereits durch die bestehenden zu den Kontaktbeschränkungen reglementiert.  Ein öffentliches Alkoholverbot ist somit also nicht notwendig, verfehlt die Wirksamkeit und kann potentiell eher als zusätzliches Infektionsrisiko gesehen werden.

Kontrollen gefährden Akzeptanz in der Bevölkerung für wirkungsvolle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung

In den vergangenen Tagen wurden in rheinland-pfälzischen Regionen zudem vermehrt Kontrollen der Polizei und der Ordnungsbehörden beobachtet, welche auf die Einhaltung und Überwachung des Alkoholverbotes hinwirken. Bei  den Kontrollen wurden auch Personen kontrolliert, welche sich offensichtlich an die geltenden Kontaktbeschränkungen hielten( bspw. 2 Personen), aber öffentlich Alkohol konsumierten. Diese Maßnahmen sind nicht zielführend, unverhältnismäßig und gefährden die Akzeptanz in der Bevölkerung für wirkungsvolle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.

Volt fordert sofortige Aufhebung des Alkoholverbotes

Volt Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung deshalb dazu auf, das öffentliche Alkoholverbot in Anbetracht der fragwürdig Wirksamkeit, des nahenden Frühlings und des Wochenendes mit erneut gutem Wetter unverzüglich aufzuheben. Die Menschen dürfen durch realitätsferne und wirkungslose Verbote keinem zusätzlichen Infektionsrisiko ausgesetzt werden. Zudem soll auch Bars/Kneipen/Restaurants der Verkauf von alkoholischen Getränken „to go“ wieder erlaubt werden. Es reicht ein Blick in die Geschichte, um zu sehen, dass Verbote nicht immer zielführend sind und kontraproduktiv (bspw. Alkoholprohibition in den USA) wirken können.

Ron Röder, 37, Spitzenkandidat & Ko-Vorsitzender Volt Rheinland-Pfalz

“Die Vorstellung, dass wir die kostbare Zeit von Polizei und Ordnungsamt einsetzen, um ein Verbot durchzusetzen, dass potentiell die Infektionszahlen negativ beeinflusst und die Akzeptanz aller Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung senkt, ist für mich nicht zu ertragen. Aber noch bleibt nur zu hoffen, dass die Botschaften auf den Plakate keine leeren Phrasen sind und JETZT gehandelt wird.”