Vogelgrippe
Vogelgrippe

Im Kreis Mainz-Bingen hat sich die Zahl der Vogelgrippe-Fälle erhöht. Nachdem letzte Woche fünf Fälle festgestellt wurden, sind mittlerweile acht weitere verendete Wildvögel am Rheinufer aufgefunden worden. Wie das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen mitteilt, handelt es sich bei den betroffenen Vögeln um Möwen.

Heilversuche durch den Tierarzt sind gesetzlich verboten und zudem erfolglos

Das Veterinäramt warnt die Bevölkerung davor, offensichtlich kranke Wildvögel eigenständig zu bergen oder gar zum Tierarzt oder ins Tierheim zu bringen. Diese Tiere sollten lediglich gemeldet werden, damit Experten vor Ort eine Einschätzung treffen können. Offensichtlich kranke Wildvögel zeigen häufig Teilnahmslosigkeit, Ausfluss aus Augen und Schnabel, Verweigerung von Futter und Wasser, Atemnot und zentralnervöse Störungen wie abnorme Kopfhaltung, Gleichgewichtsstörungen und Zwangsbewegungen.

Heilversuche durch den Tierarzt sind gesetzlich verboten und zudem erfolglos. Auch das eigenständige Bergen von verendeten Wildvögeln birgt Risiken, da das Virus damit verschleppt werden kann. Das Veterinäramt bittet daher eindringlich, offensichtlich kranke Wildvögel nur zu melden und vor Ort zu belassen.

Die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen nimmt Meldungen zu festgestellten verendeten Wildvögeln unter der Telefonnummer 06131/69333-4102 zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung entgegen oder per E-Mail an veterinaeramt@mainz-bingen.de. Außerhalb der Dienstzeiten können Feststellungen am darauffolgenden Werktag entgegengenommen werden.