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Am Sonntag, 12. Februar 2023, finden in Mainz die Oberbürgermeisterwahlen sowie die Ortsvorsteherwahlen in Mainz-Hechtsheim statt. Die Landeshauptstadt Mainz ruft alle wahlberechtigten Mainzer auf, von ihrem Recht an demokratischer Teilhabe Gebrauch zu machen und ihre Stimme abzugeben.

Wählen ohne Wahlbenachrichtigung

Personen, die bis jetzt keine Wahlbenachrichtigung oder die beantragten Unterlagen zur Briefwahl noch nicht erhalten haben, bittet die Stadt Mainz sich dringend an das Briefwahlbüro zu wenden – Tel.: 06131 12 1500. Das Briefwahlbüro kann Wahlberechtigten ihr zuständiges Wahllokal nennen.

Es ist möglich am Sonntag, 12. Februar 2023 ohne Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal zu gehen, dann ist ein gültiger Personalausweis zur Identifikation vorzulegen. Voraussetzung ist, dass diese Personen nicht bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatten.

Briefwahl und Poststreik

Aufgrund des aktuellen Poststreiks kann es zu Verzögerungen in der Zustellung von Briefen kommen. Das gilt für beantragte Briefwahlunterlagen, aber auch für die Rücksendung der ausgefüllten Wahlunterlagen an die Stadt Mainz. Die Stadt Mainz hat keinen Einfluss auf den Poststreik.

Das Wahlbüro bittet die Briefwähler ihre Unterlagen entweder in die Briefkästen an den Ortsverwaltungen (https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/ortsverwaltungen.php) einzuwerfen oder für die Abgabe den Nachtbriefkasten am Stadthaus Große Bleiche (bis Sonntag, 18 Uhr) zu nutzen. Briefwahlunterlagen können auch direkt im Briefwahlbüro im Stadthaus Große Bleiche abgegeben werden und so können Verzögerungen in der Zustellung vermieden werden.

Die Abgabe von Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag im Wahllokal ist nicht möglich.

Barrierefreiheit

Alle Wahllokale sind am Sonntag barrierefrei zugänglich, im Briefwahlbüro in der Großen Bleiche gibt es für sehbehinderte Menschen Schablonen und Texte in Brailleschrift.

Weitere gesammelte Informationen finden Sie hier: