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Dem Recht und Ordnungsamt Mainz fiel auf ihrer Streifenfahrt in der Nacht von Donnerstag (28. April 2022) auf Freitag (29. April 2022) in der Mainzer Neustadt ein junger Mann auf, welcher offensichtlich nicht so ganz sicher mit dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs war. Sie alarmierten die Kollegen der Polizei.


Vollzugsdienst alarmierte Polizei

Gegen 2:00 Uhr wurde die Mainzer Polizei durch die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes darüber informiert, dass ein Radfahrer, welcher vermutlich einen über den Durst getrunken hatte, von den Mitarbeitern in der Taunusstraße festgehalten wird. Die Beamten der Polizeiinspektion Mainz 2 eilten daraufhin zur Unterstützung hinzu. Sie führten einen Atemalkoholtest mit dem 26-jährigen Mann durch. Der Test ergab einen Wert von knapp 2,5 Promille, sodass der junge Mainzer die Beamten zur Entnahme einer Blutprobe auf die Dienststelle zum Valenciaplatz begleiten musste.

Promillegrenze für Radfahrer

Auf den 26-jährigen kommen neben einer Geldstrafe sowie zwei Punkten in Flensburg, die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu. Sollte diese mit negativem Ergebnis verlaufen, so kann auch einem Radfahrer die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen werden. Nicht nur für PKW-, sondern auch für Radfahrer gilt es nämlich Promillegrenzen zu beachten. Ab einem Wert von 1,6 Promille gelten Radfahrer als absolut fahruntüchtig und begehen damit eine Straftat.

Die Polizei appelliert daher auch an die Vernunft aller Zweiradfahrer: Bitte lassen Sie Ihre Fahrräder im Zweifelsfall stehen und steigen auf den ÖPNV, ein Taxi oder andere Alternativen um.