Nachrichten Mainz | Wie das Landeskriminalamt Rheinland Pfalz mit Sitz in Mainz an diesem Donnerstag mitteilt, laufen zur Zeit Ermittlungen gegen einen Online-Händler, der in großem Umfang sogenannte „Legal Highs“ anbietet. Dabei konnten in jüngster Vergangenheit mehrere Todesfälle festgestellt werden, die im Zusammenhang mit der Einnahme solcher Substanzen stehen. Geführt werden die Ermittlungen vom Landeskriminalamt in Bayern.


Häufig als Kräuter- oder Pulvermischung verkauft

Es handelt sich dabei um synthetisch hergestellte psychoaktive Stoffe. Diese werden im Internet oftmals als Kräuter- oder Pulvermischung verkauft. Abhängig von den Inhaltsstoffen unterliegen diese Substanzen in den meisten Fällen sogar den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes. Doch auch wenn die Stoffe nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, besteht bei Konsum eine erhöhte Gesundheitsgefahr.

Folgen des Konsums nicht absehbar

Die Reaktionen nach dem Konsum sind vollkommen unterschiedlich und lassen sich nicht abschätzen. In jedem Fall besteht aber die Gefahr einer Überdosierung beziehungsweise einer Vergiftung. Vor allem Symptome wie Kreislaufzusammenbrüche, Zittern, Herzrasen oder Herzinfarkte kommen häufig vor. In manchen Fällen müssen die Konsumenten sogar für mehrere Tage auf der Intensivstation verbleiben oder in einer Psychiatrie untergebracht werden. Da die Ärzte oftmals nicht wissen, welche Substanzen eingenommen wurden, ist die Behandlung solcher Patienten äußerst schwierig.

Da sich die gesundheitlichen Folgen des Konsums nicht abschätzen lassen, warnt die Polizei ausdrücklich davor. Konsumenten müssen nicht nur mit schweren gesundheitlichen Problemen rechnen. Sollten die Stoffe dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, muss auch mit einer Strafanzeige durch die Polizei gerechnet werden.

Hinweis: Bitte wenden Sie sich umgehend an einen Arzt, sollten Sie die sogenannten „Legal Highs“ oder ähnliche Stoffe konsumiert haben. Wenn andere Personen in Ihrem Umfeld solche Substanzen gekauft oder sogar konsumiert haben, sollte umgehend der Rettungsdienst verständigt werden.