| Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen werden in Rheinland-Pfalz künftig verpflichtend per Antigen-Schnelltest auf eine Corona-Erkrankung getestet, wenn die Einrichtung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt liegt, in denen die 7-Tage-Inzidenz höher ist als im Landesschnitt.
Die Verordnung ist in Kraft getreten
Die entsprechende Änderungsverordnung ist bereits in Kraft getreten. Sie regelt außerdem, dass bereits bestehende Schutzmaßnahmen bis zum 10. Februar verlängert werden. Dies betrifft unter anderem die Pflicht für Besucherinnen und Besucher, in der Einrichtung dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen. Des Weiteren gelten die Regelungen zum Besuchsrecht – ein Besucher pro Bewohner pro Tag beziehungsweise zwei Besucher, wenn sie aus einem Haushalt stammen – bis zum 10. Februar weiter.
Auch die verpflichtende Testung von Mitarbeitenden der Einrichtungen wurde verlängert. Dabei bleibt die Regelung bestehen, dass die Testung mit Antigen-Schnelltests in allen Pflegeheimen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal pro Woche durchzuführen ist. Liegt die Einrichtung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, deren 7-Tages-Inzidenz über dem Landesdurchschnitt liegt, sind die Testungen zwei Mal wöchentlich durchzuführen.
Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
„In unseren Alten- und Pflegeheimen ist es jüngst in Folge des allgemein sehr hohen Infektionsgeschehens leider zu teils schweren Corona-Ausbrüchen gekommen. Da die dort lebenden Menschen zur Hochrisikogruppe gehören, wird das Land weiterhin alles unternehmen, diese Menschen besonders zu schützen. Die nun getroffenen Regelungen stellen dabei mildere und letztlich sinnvollere Mittel im Verhältnis zu beispielsweise Besuchsverboten dar, wie sie leider im Frühjahr 2020 nötig waren. Denn es gilt auch weiterhin: Der Schutz vor Corona umfasst nicht nur den Schutz vor dem Virus, sondern auch den Schutz vor sozialer Isolation.“