Nachrichten Mainz | Tempo 30 ist zurzeit in aller Munde. Anwohner, Fahrradfahrer und Fußgänger finden es meist gut. Unter Autofahrern, insbesondere Pendlern, ruft es häufig große Abneigung hervor. Besondere Regelungen zur Anordnung gelten für klassifizierte Straßen.


Nicht nur in Mainz auf Kaiserstraße und Rheinallee ist Tempo 30 Thema. Auf der Elbestraße in Mainz-Gonsenheim wurde kürzlich Tempo 30 eingeführt zur Schulwegsicherung. In Mainz-Finthen führte die CDU kürzlich eine Umfrage unter Anwohnern durch, ob Interesse besteht auch tagsüber auf der Flugplatz- und der Kurmainzstraße die erlaubte Geschwindigkeit zu reduzieren. Und auch in Budenheim wünschte man sich schon lange Tempo 30 auf der Binger Straße. Dort gründete sich kürzlich eine Bürgerinitiative, die unter anderem eben dies forderte.

Die Besonderheit der Landesstraßen

All diese Straßen sind klassifizierte Straßen. Dazu zählen Kreis-, Landes- und Bundesstraßen. Bis zur Änderung der Straßenverkehrsordnung in 2016 und der Einführung von Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie der zwingenden Erstellung von Lärmaktions- und Luftreinhalteplänen, war es schwierig auf klassifizierten Straßen Tempo 30 einzuführen. In Bad Kreuznach kämpfte man Jahre für Tempo 30 auf der Rheinhessenstraße und bekam es nun schließlich im Mai diesen Jahres. In der Gonsenheimer Elbestraße wurde vor kurzem Tempo 30 angeordnet mit der Begründung der Schulwegsicherung. Die Gleisbergschule ist ebenso weit von der Elbestraße entfernt, wie die Lennebergschule in Budenheim von der Binger Straße. Auf Grund von Lärmaktionsplänen, die verpflichtend erstellt werden müssen, wurde in den letzten Jahren bereits auf vielen Landesstraßen innerorts Tempo 30 angeordnet.



Rechtmäßige Anordnung auf der Rheinallee

Da der neue Luftreinhalteplan in Mainz voraussichtlich erst ab Herbst in Kraft tritt und somit Tempo 30 begründen würde, zweifelte man seitens der CDU an der rechtmäßigen Einführung und wolle dies vom Rechtsamt überprüfen lassen, berichtete Mainz& bereits Anfang Juli. Der LBM teilte auf Anfrage von BYC-News mit, dass auf „Grundlage von § 45 Abs.1 Nr. 3 StVO als eine für die Dauer eines Jahres ausgelegte Erprobung der Auswirkungen einer derartigen Verkehrsbeschränkung auf die Luftqualität“ in Mainz Tempo 30 auf der Landesstraße angeordnet wurde und die hierzu erforderliche Zustimmung des LBM als obere Verkehrsbehörde erteilt wurde. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP teile gegenüber BYC-News mit „Mit Inkrafttreten der Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Mainz kann die Stadt auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Tempo 30 einführen. Nach unserer Kenntnis soll die Fortschreibung des Luftreinhalteplans im Herbst in Kraft treten. Bis dahin macht die Stadt von § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Gebrauch. Dort wird grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Abgasen auch außerhalb eines Luftreinhalteplans anzuordnen.“ „Das Verkehrsministerium – und so auch Staatssekretär Andy Becht – stehen den Kommunen als Oberste Verkehrsbehörde beratend zur Seite. Es geht hier um komplexe bundesrechtliche Fragestellungen. Recht und Gesetz gelten für alle gleichermaßen.“

DUH fordert 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts

Das Besondere an der Anordnung in der Mainzer Innenstadt ist, dass erstmals in Rheinland-Pfalz auf einer Landesstraße und sogar teils Bundesstraße Tempo 30 angeordnet wurde auf Grund der Luftverschmutzung. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist bei diesen Neuigkeiten „elektrisiert“. Die DUH hofft darauf, dass dies übertragbar ist und wird die Entwicklung genau beobachten. Die DUH fordert bereits länger Tempo 30 als kommunale Regelgeschwindigkeit. Auch würde ein höheres Tempo nachweislich mit schwereren Unfällen korrelieren. Herr Resch ist „sehr froh mit den Erfahrungen, die nun in Mainz gemacht werden können“. Eine Chance für die Änderung der Regelgeschwindigkeit sieht er auch in der kommenden Bundestagswahl.