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Nachrichten Mainz

| Der Anstieg bei den Neuinfektionen konnte durch den Teil-Lockdown gebremst werden. Trotzdem stagnieren die Zahlen zur Zeit auf einem hohen Niveau. Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz hat deshalb entschieden, die bisher geltenden Maßnahmen zu erweitern.


Ab sofort bis einschließlich 20. Dezember 2020 gilt:

  • In den Fußgängerzonen der Altstadt sowie auf dem Bahnhofsvorplatz wird in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr an allen Tagen außer an Sonntagen und Feiertagen eine Maskenpflicht eingeführt. Die Bereiche werden entsprechend ausgeschildert.
  • Der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf von offenen alkoholischen Getränken wird verboten.

Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abständen zusammentreten.