Nachrichten Mainz: Die für Dienstag, den 23. September 2025 geplante Veranstaltung mit Ken Jebsen findet nicht im Kulturhaus Mainz-Weisenau statt. Die Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG kündigte den Mietvertrag am 21. September 2025 – nur zwei Tage vor dem Termin. Nach Angaben des Unternehmens habe der Veranstalter gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen.
Späte Klarheit über den Redner
Die Buchung des Kulturhauses erfolgte bereits im Dezember 2024 über eine Agentur. Erst am 19. September 2025 wurde öffentlich, dass der umstrittene Publizist und ehemalige Radiomoderator Ken Jebsen als Redner auftreten sollte. Erst danach entschied die Betreibergesellschaft, die Veranstaltung nicht zuzulassen.
Stadt Mainz setzt ein klares Signal
Die Stadt Mainz reagierte schnell auf die neue Lage. In einer Stellungnahme unterstrich sie, dass die Meinungsfreiheit ein hohes Gut des Rechtsstaates sei und selbstverständlich auch kritische Stimmen schütze. Zugleich stellte sie klar: Hass und Hetze seien keine Meinung und hätten in Mainz keinen Platz.
Mit dieser Entscheidung sendet die Stadt ein Signal: Extremisten und Verschwörungsideologen sind in Mainz nicht willkommen. Öffentliche Räume sollen nicht als Plattform für Spaltung oder demokratiefeindliche Botschaften dienen.
Ersatzräume ebenfalls gestrichen
Nach der Absage in Weisenau versuchte der Veranstalter kurzfristig, die Veranstaltung in den Räumlichkeiten des katholischen Bildungshauses Erbacher Hof durchzuführen. Doch auch das Bistum Mainz lehnte den Auftritt ab. Damit bleibt offen, ob Jebsen überhaupt noch einen alternativen Veranstaltungsort in Mainz finden wird.
Wer ist Ken Jebsen?
Ken Jebsen, bürgerlich Kayvan Soufi-Siavash, war früher Radiomoderator beim RBB. Bekannt wurde er durch sein Projekt KenFM, das seit 2021 vom Berliner Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich des Extremismus eingestuft wird. Kritiker werfen ihm vor, seit Jahren Verschwörungserzählungen zu verbreiten und teilweise mit antisemitischen Aussagen aufgefallen zu sein.
Einordnung der Absage
Die Entscheidung in Mainz reiht sich ein in eine Serie ähnlicher Fälle in Deutschland. Immer wieder stehen Kommunen und Betreiber öffentlicher Räume vor der Frage, wie sie mit umstrittenen Anfragen umgehen sollen. Einerseits schützt das Grundgesetz die freie Meinungsäußerung, andererseits müssen Städte Verantwortung dafür übernehmen, welche Inhalte in ihren Räumen verbreitet werden.
Die Absage zeigt: Mainz will keine Bühne für Inhalte bieten, die geeignet sind, das gesellschaftliche Klima zu vergiften.
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