Symbolbild Landgericht Mainz | Foto: Stefan Frerichs

Nachrichten Mainz: Am Dienstag, 7. Oktober 2025, beginnt vor dem Landgericht Mainz ein aufsehenerregender Strafprozess. Auf der Anklagebank sitzt ein 29-jähriger Mann, dem die Staatsanwaltschaft Totschlag vorwirft. Er soll am Abend des 20. April 2025 im Hartenbergpark einen 39-Jährigen mit zahlreichen Messerstichen tödlich verletzt haben.

Streit zwischen Gruppen eskaliert

Nach Darstellung der Anklage kam es im Park zunächst zu einem Streit zwischen zwei Männergruppen. Dabei wurde ein Angehöriger der zweiten Gruppe verletzt. Dessen Bruder habe daraufhin Rache gesucht und sei erneut auf die Gruppe des Angeklagten getroffen. In der anschließenden Auseinandersetzung begegnete er dem 29-Jährigen.

38 Stiche – Opfer stirbt am Tatort

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den 39-Jährigen in der Auseinandersetzung insgesamt 38 Mal mit Stichen und Schlägen attackiert zu haben. Er traf Kopf und Oberkörper von vorn und von hinten, durchbohrte dabei Lunge, Niere und Darm und durchschnitt die Drosselvene am Hals. Der Mann brach am Tatort zusammen und starb dort an massivem Blutverlust und einem Pneumothorax.

Festnahme wenige Stunden nach der Tat

Der 29-jährige Flüchtete nach der Tat vom Tatort. Polizisten nahmen den Beschuldigten am frühen Morgen des 21. April fest. Unter anderem suchten die Beamten mit einem Polizeihubschrauber nach dem Verdächtigen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Mehrere Verhandlungstage geplant

Das Landgericht hat für den Prozess zahlreiche Verhandlungstage angesetzt. Dabei sollen neben Sachverständigen auch viele Zeugen aus beiden beteiligten Gruppen aussagen, sodass ein möglichst umfassendes Bild des Geschehens entsteht. Ein Urteil könnte nach derzeitiger Planung daher Ende November fallen.

Tat löste große Bestürzung in Mainz aus

Das Tötungsdelikt hatte im Frühjahr in Mainz für große Betroffenheit gesorgt. Besonders tragisch und zugleich erschütternd wirkte der Tatort, da der Hartenbergpark eigentlich als beliebter Treffpunkt für Familien, Jugendliche und Spaziergänger gilt.

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