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Häufig kommt es im Netz zu zahlreichen rassistischen Kommentaren, wenn von Straftaten berichtet wird. Immer wieder wird kritisiert, dass die Nationalität des Täters in einigen Fällen nicht angegeben wird. BYC-News hat bei der Polizei Mainz angefragt, in welchen Fällen diese die Nationalität eines Täters angibt und in welchen Fällen nicht.


Kritisiert wird in jedem Fall

„Immer wieder diese sogenannten Fachkräfte“, „Danke Merkel“ oder „Man sollte sie alle wieder zurück in ihr Land schicken“ – Solche Kommentare liest man immer häufiger unter Berichten, bei denen es um Gewaltdelikte oder andere kriminelle Taten geht. Selbst dann, wenn die Nationalität der Täter mit keinem Wort erwähnt wird. Kritik hagelt es auch, wenn im Rahmen der Berichterstattung mitgeteilt wird, dass es sich bei dem Täter um einen Deutschen handelt. „Wenn es ein Ausländer wäre, würde es nicht drin stehen“ oder „Immer wird die Staatsangehörigkeit nur dann genannt, wenn es Deutsche waren“, lauten dann die Kommentare.

Relevanz für den Sachverhalt

Ein Sprecher der Polizei Mainz teilt dazu mit, dass es verschiedene Gründe gibt, die Nationalität des Täters oder Opfers anzugeben. Er erklärt: „Wenn es für den Sachverhalt von Bedeutung ist, geben wir es direkt mit an“ Als Beispiel nennt er einen Fall, der noch nicht lange zurück liegt: „Eine dunkelhäutige Person wurde rassistisch beleidigt und geschlagen. Hier gehört es zum Sachverhalt, dass die Person dunkelhäutig war, weil es erklärt, wieso er beleidigt und geschlagen wurde“

In anderen Fällen von Körperverletzungen beispielsweise, wo die Herkunft der Beteiligten keine Rolle spiele, werde es nicht angegeben, weil es für den Sachverhalt unrelevant sei. Auch bei einem Verkehrsunfall sei es vollkommen egal, welche Nationalität der Unfallverursacher habe, weshalb es auch hier nicht angegeben werde.

Bei Kapitaldelikten wird es ebenfalls angegeben

„Auch bei Kapitaldelikten geben wir die Nationalität des Täters immer direkt mit an. Kapitaldelikte sind besonders schwere Fälle wie Mord, Totschlag oder auch bei einem Serientäter, wie beispielsweise Serienvergewaltiger. Wenn ein Täter so massiv vorgeht, dann ist es natürlich von öffentlichem Interesse und wird von uns angegeben“, erklärt der Polizeisprecher.

Wenn die Täter gesucht werden

Es kommt immer wieder vor, dass die Polizei Fahndungen nach Tätern veröffentlicht oder um Hinweise zu Tätern bittet. Dabei ist es natürlich wichtig, die gesuchte Personen so genau wie möglich zu beschreiben, um die Chance auf hilfreiche Hinweise zu erhöhen. „Hier kommt es darauf an, ob uns die Nationalität des Täters bekannt ist. Was wir nicht wissen, können wir auch nicht angeben. Wenn wir aber vom Opfer gesagt bekommen, dass der Täter ein Mann mit dunkler Hautfarbe war, dann geben wir das auch genau so weiter.“

„Wir verheimlichen nichts“

„Wenn es also von öffentlichem Interesse oder wichtig für die Ermittlungen ist, geben wir die Nationalität der Beteiligten direkt mit an. Wenn sich Bürger bei anderen Fällen dafür interessieren, hat jeder das Recht bei unserer behördlichen Datenschutzbeauftragten anzufragen und mitzuteilen, dass man sich für den Sachverhalt interessiert. Es müssen natürlich bestimmte Tatbestände vorliegen aber dann bekommt jeder entsprechend des Landestransparenzgesetzes auch Auskunft über den entsprechenden Fall. Wer also möchte und sich dafür interessiert kann die Informationen gerne erfragen. Wir verheimlichen ja nichts“, sagt der Pressesprecher abschließen.