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In der Nacht zum Samstag (17. April 2021) kam es zu einem Einsatz vom Rechts- und Ordnungsamt der Landeshauptstadt Mainz. Die Vollzugsbeamten reagierten auf mehrere Hinweise von Bürger und Bürgerinnen.


Kein Verkauf nach 21:00 Uhr

Ein Dönerimbiss in der Bahnhofstraße in Mainz hatte trotz der geltenden Allgemeinverfügung noch nach 21:00 Uhr über seinen Fensterverkauf Lebensmittel verkauft. Das Rechts- und Ordnungsamt war gegen 00:20 Uhr in der besagten Lokalität und untersagte den Verkauf. Nach der aktuellen Allgemeinverfügung dürfen Speisen und Getränke nach 21:00 Uhr nur noch ausgeliefert werden, ein vor Ort Verkauf ist verboten. Im Beisein der Ordnungsbeamten durfte der letzte wartende Kunde jedoch noch bedient werden.

Ob ein Verfahren gegen den Betreiber eingeleitet wird, ist der Redaktion nicht bekannt.