Nachrichten Rheinland-Pfalz | An diesem Sonntag erreichte unsere Redaktion ein Brief des Hausärzteverband Rheinland-Pfalz e.V.. Der offene Brief ist an die rheinland-pfälzische Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Frau Sabine Bätzing-Lichtenthäler gericht. Wegen der Coronavirus-Pandemie durften Ärzte ihre Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen zeitweise telefonisch krankschreiben. Ab 20. April ist diese Regelung nicht mehr gültig, Patienten müssen wieder die Arztpraxis besuchen.


Sehr geehrte Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler

„mit dem „Nein“ gegen eine Fortführung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vom vergangenen Freitag wird der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) zur derzeit größten Gefahr in der Pandemiebekämpfung gegen COVID19 in Deutschland und gefährdet die bereits erzielten Erfolge gegen Corona.“

Dies ist bundesweiter Konsens unter den Landesverbänden des Deutschen Hausärzteverbandes.

Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, galt ab 20. März 2020 eine Ausnahmeregelung, wonach die Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, auch nach telefonischer ärztlicher Anamnese festgestellt werden konnte. Diese Regelung wurde nun durch den Gemeinsamen Bundesausschuss völlig überraschend beendet. Der Hausärzteverband RLP ist im bundesweiten Konsens mit den anderen Landesverbänden: „Die erfolgreichen und einschneidenden Bemühungen von Politik, Bevölkerung und allen Gesundheitsberufen im Kampf gegen die Corona-Pandemie erleben mit dieser unverständlichen und sachlich nicht nachvollziehbaren Entscheidung des GBA einen herben und aus unserer Sicht unverantwortlichen Rückschlag. Der Schutzwall, den wir im ambulanten Bereich gebildet haben, um die Kliniken für die Behandlung der lebensbedrohlich erkrankten Patienten zu entlasten, bekommt massive Risse.“

Wir fordern daher den GBA dringend auf, diesen Beschluss zurückzunehmen und benötigen hierfür Ihre politische Unterstützung!

Die Gefahr, dass die Möglichkeit der Telefon-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Patienten missbraucht werden könnte, schätzen auch wir als gering ein. Wir Hausärztinnen und Hausärzte kennen unsere Patienten und versorgen sie oft seit Jahren oder Jahrzehnten. Diese persönliche Beziehung ist ein effektiver Schutz vor Schein-Krankschreibungen. Zum anderen hilft uns diese enge Bindung, Symptome, die der Patient am Telefon schildert, besser einzuordnen und bei einem Verdacht auf eine schwere Erkrankung den Patienten einzubestellen oder einen Hausbesuch zu vereinbaren.



Mangel an Schutzausrüstung

Weiterhin besteht in vielen Hausarztpraxen und natürlich auch in den Praxen der Gebietsärzte bis heute ein eklatanter Mangel an Schutzausrüstung. Es kann doch nicht im Ansinnen des GBA liegen, Mitpatienten, Ärztinnen und Ärzte, sowie das gesamte Praxisteam ab sofort einem signifikant erhöhten gesundheitlichen Risiko auszusetzen, weil eine Präsenz erkrankter Patienten in jedem Fall eingefordert wird. Leichte Infektverläufe wurden in den letzten Wochen adäquat telefonisch beraten, eine bestmögliche Trennung von Infektpatienten und anderen Patientenströmen u.a. hierdurch herbeigeführt. Nirgends ist ein Übersehen komplizierter Verläufe infolge einer telefonischen AU beschrieben, diese Systematik hat sich in den vergangenen Wochen aus medizinischer UND insbesondere aus seuchenhygienischer Sicht bestens bewährt!

Aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen ist der GBA als höchstes Gremium der Selbstverwaltung jedoch nun von seinem Primat abgerückt, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung oberstes Handlungsprinzip ist.

Bitte unterstützen Sie mit ganzer Kraft unseren Appell und engagieren Sie sich für eine Revision dieser verheerenden Entscheidung. Sechs von sieben COVID-19 Patienten werden ambulant versorgt. Das weiterhin geforderte und dringend notwendige Containment können wir unter diesen Umständen in der ambulanten Versorgung ab Montag jedoch nicht mehr adäquat gewährleisten.

Das Original liegt der Redaktion BoostyourCity vor und ist hier einsehbar: