Dienstag, 04.12.2018, 20:24 Uhr: Mit der Aussage „Polizei“ gelangt ein 33-Jähriger in ein Haus und wird kurz danach durch Bewohner im Keller angetroffen. Weil es bei ihnen klingelt, bedienen die Bewohner eines Mehrfamilienhauses die Gegensprechanlage und fragen nach dem Grund des Klingelns. Der noch unbekannte Mann gibt an, dass er zu einem anderen Bewohner möchte. Auf die Nachfrage, warum sie öffnen sollten, antwortet der Betroffene nur noch mit „Polizei“ und wird reflexartig eingelassen.

Weil ihnen dies aber suspekt vorkommt und kein Grund für einen Polizeieinsatz erkennbar ist, gehen die beiden Bewohner das gesamte Treppenhaus ab. Obwohl das Ziel der Person eigentlich in einem oberen Stockwerk liegt, wird der Mann im Keller angetroffen und bis zum Erscheinen der Polizei festgehalten. Gegenüber der Polizei gibt er später an, dass er obdachlos sei und einen Schlafplatz gesucht habe.

Hinweise auf eine Straftat, wie zum Beispiel Kellereinbrüche, sind zu diesem Zeitpunkt nicht zu erkennen. Weil er sich nicht ausweisen kann und zur Überprüfung ob er gegebenenfalls polizeilich gesucht wird, wird er zur Personalienfeststellung erkennungsdienstlich behandelt. Nachdem dies ohne Erkenntnisse durchgeführt worden ist, kann der Mann die Polizeidienststelle wieder verlassen.