Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, um Ministerpräsidentin Malu Dreyer, hat in einer heutigen Kabinettsitzung Vorschläge ausgearbeitet, um ab dem 1. März weitere Öffnungsmöglichkeiten zu schaffen. Mit diesen Maßnahmen will sich Rheinland-Pfalz einigen anderen Bundesländern anpassen.
Fahrschulen, Blumenläden und Gartencenter
So ist geplant, dass Fahrschulen ab dem 01. März wieder öffnen dürfen. Auch Blumenläden, Gartencenter oder auch Baumärkte mit Gartencenterbereich im Außenbereich dürfen dann wieder aufmachen. Auch sollen zoologische Gärten ihre Außengehege für Besucher wieder öffnen. Hier gilt jedoch eine Kapazitätsgrenze von 25 Prozent und nur nach Anmeldung.
Termin-Shopping im Einzelhandel
Für den Einzelhandel soll es die Möglichkeit des „Termin-Shoppings“ geben. Geplant ist, dass eine Einzelperson mit maximal seinem eigenen Hausstand, zu einem mit dem Einzelhändler vereinbarten Termin in die Geschäfte zum Shopping gehen kann. Als Beispiel nannte Malu Dreyer den Gang ins Brautmodengeschäft oder zum Schneider. Mit dieser Minimalöffnung soll dem Einzelhandel eine kleine Perspektive gegeben werden.
Da nunmehr auch die Schulen wieder geöffnet haben, sieht sie auch Möglichkeiten für die Musikschulen, wieder Einzelunterricht geben zu können.
Beschluss für Freitag geplant
Die vom Kabinett ausgearbeiteten Vorschläge sollen nun noch dem Landtag zur Beratung vorgelegt werden, so dass es am Freitag zu einem entsprechenden Beschluss kommen kann. Da die Infektionszahlen derzeit stagnieren und sich der Inzidenzwert um die 50 bewegt, soll der Beschluss erst einmal eine Gültigkeit von 14 Tagen haben.