Seit über zwei Jahrzehnten besteht Einigkeit darüber, dass das Gebiet rund um den früheren Karstadt-Komplex in der Ludwigsstraße als Einkaufszone aufgewertet werden soll. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Mainz verschiedene Strategien entwickelt und Maßnahmen ergriffen, die im Herbst 2019 in einem Wettbewerb zur Realisierung gipfelten.

„Ein Meilenstein für einen attraktiven Einkaufs- und Erlebnisstandort Mainz“

Basierend auf dem preisgekrönten Entwurf des Wettbewerbs setzt die Stadt Mainz nun die Änderung des Flächennutzungsplans und das Bebauungsplanverfahren für das südliche Einkaufsquartier der Ludwigsstraße um. Das Ziel ist, die Innenstadt von Mainz als Einkaufsort attraktiver und zukunftsorientierter zu gestalten, indem ein ansprechendes Angebot und eine hohe städtische Qualität in der Ludwigsstraße etabliert werden. Als jüngster Schritt in diesem Prozess wurden die Bauleitpläne Ende 2023 online veröffentlicht und öffentlich zur Einsicht bereitgestellt.

Parallel dazu hat die Stadt Mainz mit der Boulevard Lu GmbH & Co KG einen umfassenden städtebaulichen Vertrag ausgearbeitet, der Regelungen enthält, die über die Festsetzungen eines Bebauungsplans hinausgehen und zur Realisierung bestimmter Planinhalte beitragen. Dieser Vertrag umfasst auch spezifische Projektaufgaben und Verpflichtungen.

Oberbürgermeister Nino Haase: „Die heutigen Vorlagen sind ein Meilenstein für einen attraktiven Einkaufs- und Erlebnisstandort Mainz und ein mutiger Schritt in herausfordernden Zeiten für die Innenstädte. Nachhaltigkeit, Nutzungsmix, Attraktivität sowie die städtischen Interessen – all das beinhalten die Vereinbarungen zur neuen LU. Genauso ist es mir als OB wichtig, die Leitlinien der Bürger- und Gremienbeteiligung dieses langen Prozesses nun ganzheitlich und nach zuletzt intensiven Verhandlungen in einem städtebaulichen Vertrag zusammengefasst zu wissen. Wir werden damit die Ludwigsstraße nachhaltig attraktivieren und die Mainzer Innenstadt noch zukunftsfähiger machen.“

Nachdem alle erforderlichen Schritte gemäß dem Baugesetzbuch von der Stadt Mainz durchgeführt und die Verhandlungen mit der Investorin abgeschlossen wurden, sollen der städtebauliche Vertrag und die Bauleitpläne dem Stadtrat am 6. März 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Baudezernentin Marianne Grosse zeigt sich erleichtert:

„Ein langer und intensiver Planungsprozess steht vor einem erfolgreichen Abschluss. Ich freue mich, dass nicht nur der Einkaufsstandort, sondern auch der öffentliche Stadtraum gestalterisch und funktional aufgewertet wird und wir damit einen Beitrag für alle Mainzern leisten. Das ist ein großer Schritt für Mainz, auf den wir lange hingearbeitet haben“

Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz ergänzt: „Der städtebauliche Vertrag für das Einkaufsquartier LU ist ein wichtiger Meilenstein für das Projekt und für die gesamte Einkaufsstadt Mainz. Unsere ohnehin schon attraktive Innenstadt wird durch die neue LU noch attraktiver. Ich freue mich sehr, dass der Investor insbesondere Einzelhandelsgeschäfte und Branchen ansiedeln möchte, die es bisher in unserer Stadt so noch nicht gibt. Ich bin der festen Überzeugung, dass durch diesen Mix und durch neue Angebote noch mehr Menschen nach Mainz kommen. Mein Dank gilt allen Mitarbeitern der Verwaltung, die an dem sehr aufwendigen Prozess beteiligt waren. Hierzu zählt etwa das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften, welches maßgeblich für die zum Teil sehr komplizierten Grundstücksgeschäfte verantwortlich war.“

Der städtebauliche Vertrag regelt unter anderem:

  • Die öffentliche Zugänglichkeit der mittleren Dachterrasse an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 10.00 Uhr und 22.00 Uhr ohne Verzehrzwang.
  • Die Sicherung der Architekturqualität aus dem Wettbewerb; hierzu gehört auch die erforderliche Abstimmung mit der Stadt, was beispielsweise die Beschattung der Dachterrassen auf den Pavillons und der Roof Top-Bar betrifft sowie die Materialauswahl für die Fassade. Hierzu wird es Musterfassadenabschnitte geben, die öffentlich präsentiert werden.
  • Die Umgestaltung der öffentlichen Freiflächen. Die Investorin verpflichtet sich zur Planung und Umsetzung der folgenden Flächen:
    • Bischofsplatz (wird einen Trinkwasserspender erhalten) und Verlagerung des historischen Pumpbrunnens an einen neuen Standort auf dem Bischofsplatz aufgrund verkehrlicher Erfordernisse – Pavillonzwischenräume
  • Neuer Platz „Ludwigsstraße 6“ hinter Foto Oehling: Die Mainzer erhalten mit der Umsetzung des Projekts LU einen neuen Platz mit einer Größe von rund 1.000qm Fläche, der dann zukünftig als öffentlicher innerstädtischer Freiraum für alle zugänglich sein wird.
  • Erschließung:
    • Umgestaltung der Weißliliengasse inkl. Knotenpunkt Ludwigsstraße/Große Langgasse, Bushaltestelle vor der Polizeiinspektion, Hotel-Busvorfahrt, Neugestaltung der Zufahrt des Parkhauses sowie die im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen erforderliche Anpassung und Änderung der Lichtsignalanlagen
    • Umgestaltung Eppichmauergasse: Inkl. Verlagerung von Baumstandorten, Knotenpunkt Eppichmauergasse/Weißliliengasse, Lichtsignalanlagen
  • Umweltbelange, insbesondere:
    • Beauftragung einer ökologischen Fachbauleitung
    • Umsetzung Dach- und Fassadenbegrünung
    • Einhaltung der Vorgaben aus dem Energiekonzept
    • Umsetzung Artenschutz- und Baumschutzmaßnahmen
  • Einkaufsinnenstadt
    • Regelungen zu einer Nutzungsmischung
    • Abwerbeverbot: in den ersten acht Jahren dürfen bestimmten bereits in der Innenstadt vorhandenen Ankermietern (P&C, SiNN, MediaMarkt/Saturn, C&A) keine Flächen an der Ludwigsstraße überlassen werden. Hierdurch werden die anderen Einkaufspole gesichert.
    • mindestens eine Mieteinheit ist an einen Lebensmittelvollsortimenter zu vermieten.
    • Die Investorin wird sich bemühen, zur Schließung vorhandener Angebotslücken im Rahmen der Erstvermietung 10% der geplanten Anzahl an Einzelhandelsbetrieben mit Betrieben/Betriebskonzepten zu belegen, die bislang im Innenstadtbereich noch
      nicht ansässig sind.