BYC-Exklusiv:

Der Redaktion von BYC-News wurde am 29. Mai 2024 ein anonymes Schreiben per E-Mail zugesendet. Nach dem Inhalt des Schreibens soll ab Januar 2025 im Mainzer Stadtteil Weisenau eine neue Flüchtlingsunterkunft für rund 100.000 Euro Mietkosten pro Monat entstehen. Wie aus dem Schreiben zu entnehmen ist, soll das Bristol Hotel in direkter Nähe des Sportplatzes vom SVW Mainz zur Unterkunft für rund 170 Geflüchtete genutzt werden.

Auf Anfrage bestätigte die Stadt Mainz die Echtheit des zugesendeten Schreibens. Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Beschlussfassung der Stadt Mainz vom 18. April 2024. Gezeichnet wurde das Schreiben von der Wirtschaftsdezernentin (CDU) Manuela Matz und dem Mainzer Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos).

Inhalt des Schreibens

„Der Ortsbeirat Mainz-Weisenau und der Wirtschaftsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt die Anmietung der ca. 4.200 m² großen Liegenschaft Friedrich-Ebert-Straße 20 inklusive des zum Übergabetermins vorhandenen Inventars für bis zu 170 Flüchtlinge von der NPL Investment GmbH, Schmidtstr. 55, 60326 Frankfurt am Main für 10 Jahre.
Die Anmietung ist abhängig von der Erteilung einer entsprechenden Baugenehmigung sowie der Fertigstellung der für die Nutzung notwendigen Umbaumaßnahmen.
Das Mietverhältnis beginnt am Tage der Übergabe. Die Übergabe wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen.“,

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass die monatliche Gesamtmiete sich auf 100.000 EUR inklusive aller Nebenkosten sowie der Investitionskosten für die durch den Vermieter durchzuführenden Umbaumaßnahmen (diese werden monatlich auf die 10-jährige Mietzeit umgelegt):

  • Grundmiete 70.000 EUR
  • Investitionsmiete 23.000 EUR
  • Nebenkostenvorauszahlung 7.000 EUR
  • Die Kaltmiete von 16,67 EUR/m² liegt im Rahmen der bisher für Flüchtlingsunterkünfte angemieteten Objekte.
  • Jeweils zum 01. Januar eines jeden Jahres, erstmals zum 01.01.2026, erhöht sich die Miete nach oben oder nach unten und zwar in Höhe des Prozentsatzes, in dem sich der Stand des vom Statistischen Bundesamtes festgestellten Verbraucherpreisindex für Deutschland mit der Basis 2020 = 100 gegenüber dem Stand im Januar des Vorjahres ändert.
    Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Mietzahlung wird sich das Amt für soziale Leistungen im Rahmen der Haushaltsplanungen zur Verfügung stellen lassen.

Anfrage von BYC-News

Ein SPD-Mitglied aus dem Mainzer Stadtrat teilte auf Anfrage von BYC-News mit, dass das Schreiben bzw. die Beschlussvorlage eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei. Es sei auch zu beachten, dass das dortige Schwimmbad in der Vergangenheit für Schwimmkurse und weitere Aktivitäten für Kinder und Jugendliche genutzt wurde. Dies sei in Zukunft wohl dann nicht mehr möglich. Eine Alternative sei in der Stadt Mainz nicht geplant und auch nicht möglich. Aufgrund interner Parteiunstimmigkeiten bei der Mainzer SPD bat man BYC-News, den Namen des Informanten nicht bekannt zu geben.

Weiterhin wurde mitgeteilt, dass man aktuell weitere Unterkünfte für Geflüchtete in Mainzer Vororten plane. Weitere Details wollte das Stadtratsmitglied nicht mitteilen. Er wies jedoch darauf hin, dass das anonyme Schreiben an BYC-News nicht von ihm stamme und er mit der geplanten Flüchtlingsunterkunft in Mainz-Weisenau nicht einverstanden sei. Er sehe das Ganze sehr kritisch und befürchte, dass es dort zu erheblichen Problemen kommen werde.

„Den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt ist schwer zu vermitteln, dass pro Person rund 590 Euro monatliche Miete für ein Hotel gezahlt werden. Dies ergibt sich aus einer Gesamtmiete von 100.000 Euro für 170 Personen. Zudem wird erwartet, dass die Miete in Zukunft deutlich steigt. In den monatlichen Kosten von 100.000 Euro sind zudem zahlreiche weitere Belastungen noch nicht berücksichtigt,“ wurde abschließend mitgeteilt.

Bei weiteren Telefonaten und schriftlichen Anfragen bei anderen Stadtratsmitgliedern wurde darauf hingewiesen, dass man zu der Beschlussvorlage nichts mitteilen wolle.

Von der Stadt Mainz wurde gegenüber BYC-News bestätigt, dass es sich um eine „nicht öffentliche Beschlussvorlage“ handele und das Schriftstück echt sei. 

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