Alkoholtest Polizei Symbolbild 2
Alkoholtest Polizei Symbolbild 2

VERKEHRSDIREKTION MAINZ: Am Montag, 27.08.2018, gegen 21:00 Uhr wird der Polizeiautobahnstation Heidesheim ein Pannenfahrzeug auf der BAB 60 in Fahrtrichtung Darmstadt kurz vor dem AD Mainz gemeldet. Der graue Audi soll im Graben neben der Fahrbahn stehen. Beim Eintreffen der Streife stellt diese fest, dass der Fahrzeugführer gerade im Begriff ist seinen PKW in die Nothaltebucht zu schieben. Bei einer Überprüfung des Kennzeichens stellt sich heraus, dass dieses aufgrund fehlendem Versicherungsschutzes zur Entstempelung ausgeschrieben ist. Auf die Ansprache durch die Polizeibeamten reagiert der 32-jährige, der einen Hund mit sich führt, äußerst aggressiv. Dies ist vermutlich auf den augenscheinlichen Alkohol- und Drogenkonsum zurückzuführen. Der Wiesbadener wird zur Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wird.

Ein Drogenschnelltest verläuft positiv hinsichtlich THC und Amphetamin. Der Alkoholtest ergibt einen Wert von 2,04 Promille. Auf der Dienststelle stellen die Beamten fest, dass der Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Der Audi wird sichergestellt und abgeschleppt. Hierbei kann die Polizei einen frischen Unfallschaden feststellen, der vom Fahrzeugführer nicht plausibel hergeleitet werden kann.

Der Fahrer muss sich nun wegen Verkehrsunfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die Halterin muss ebenfalls mit zwei Strafanzeigen wegen Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

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