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Nachrichten Mainz | Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen hat der Vorstand der Mainzer Uniklinik ein grundsätzliches Besuchsverbot beschlossen, wie es schon im Frühjahr galt. Das Verbot war in der Zwischenzeit gelockert worden, wird allerdings jetzt wirder verschärft. Ab dem morgigen Samstag (24.10.2020) greift die neue Regelung. Damit sollen sowohl Patienten als auch die Mitarbeitenden geschützt werden.


Drei Ausnahmen sind möglich:

  • Eltern dürfen ihre minderjährigen Kinder besuchen.
  • Partner dürfen bei der Geburt anwesend sein und Mutter und Kind nach der Geburt besuchen.
  • Eine Sterbebegleitung und der Besuch von Palliativpatienten sind erlaubt.

Eine schriftliche Einwilligung der behandelnden Ärzte ist für Ausnahmen zwingend erforderlich. Die Ärzte entscheiden auch darüber, ob gemäß der Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine medizinische Notwendigkeit besteht oder sonstige dringende Gründe vorliegen, die einen Besuch rechtfertigen könnten.

Ambulante und stationäre Patienten, notwendige Begleitpersonen und die die oben genannten Besucher müssen einen ausgefüllten Fragebogen mit Angaben zur Person und zum Gesundheitszustand vorlegen, um das Gelände betreten zu können. Das Formular kann über die Internetseite der Universitätsmedizin Mainz ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände

Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Gelände der Uniklinik Mainz, auch im Freien. Ausnahmen gibt es nicht. Zudem weist die Uniklinik darauf hin, dass das Tragen von Gesichtsschirmen nicht das Tragen einer Alltagsmaske ersetzt und damit nicht erlaubt ist.  Das Sicherheitspersonal an der Uniklinik wird verstärkt und ist angehalten, die Einhaltung dieser Regeln genau zu überprüfen und sicherzustellen.

Dienstreiseverbot für die Beschäftigten

Gleichzeitig tritt auch ein Dienstreiseverbot für die Mitarbeitende der Universitätsmedizin Mainz in Kraft. Bereits genehmigte Reisen müssen storniert werden. Auf Antrag werden die Kosten für die Stornierung von der Uniklinik übernommen.

Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer dazu

„Diese Maßnahmen sind zur Eindämmung der Pandemie zwingend notwendig“, sagt
Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand der Universitätsmedizin Mainz. „Wir stellen uns damit unserer medizinischen und gesellschaftlichen Verantwortung.“