Symbolfoto Tierheim Mainz | Foto: BYC-Medien

Im Tierheim Mainz fand am Montagabend, 15. Januar 2024 ein Gespräch zum Thema Böllerverbot an Silvester/Neujahr statt, bei dem der Tierschutzverein Mainz und Umgebung e. V. sowie die Landeshauptstadt Mainz vertreten waren. Die Gesprächsteilnehmer haben sich darauf verständigt, zahlreiche Medienanfragen mit einer gemeinsamen Erklärung zu beantworten.

Gemeinsam für den Tier- und Naturschutz

Oberbürgermeister Nino Haase und Ordnungsdezernentin Manuela Matz geben bekannt, dass das gemeinsame konstruktive Gespräch für alle Beteiligten positiv verlaufen ist. Beide betonen die Einigkeit im angestrebten Ziel und berichten, nun gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Die Überzeugung teilen sie, dass nicht nur das Tierheim, sondern auch andere Bereiche mit zahlreichen Tieren, wie der Wildpark und der Stadtpark in Mainz, besonders schutzwürdig sind.

Appelle an Bund und Land

Die Forderung nach einem bundesweiten Böllerverbot für Tierheime und Tierparks, wie sie auch vom Deutschen Städtetag erhoben wird, sehen sie als die beste Lösung im Sinne des Tier- und Naturschutzes an. Die Unterstützung dieser Forderung wird durch den Appell zur Ergänzung der Bundessprengstoffverordnung unterstrichen. Gleichzeitig appellieren sie stark an das Land Rheinland-Pfalz, sein Immissionsschutzgesetz zu erweitern, wenn der Bund nicht zeitnah handelt. Die bestehende Sach- und Rechtslage lässt an dieser Stelle leider keine Durchsetzung einer Böllerverbotszone zu.

Stadt Mainz und Tierschutzverein starten Silvesterkampagne

Unabhängig davon planen die Stadt Mainz und der Tierschutzverein eine gemeinsame Aufklärungskampagne für die kommenden Silvesternächte. Durch Plakate, Presseveröffentlichungen und Social-Media-Aktivitäten soll die Bevölkerung für die Problematik sensibilisiert werden. Die Kampagne richtet sich nicht nur an die direkte Anwohnerschaft, sondern auch an die gesamte Mainzer Bürgerschaft.

Gemeinsam Lösungen finden

Christine Plank, die Vorsitzende des Tierschutzvereins Mainz, berichtet von einem vertrauensvollen und konstruktiven Gespräch mit den Vertretern der Stadt. Es besteht für sie keinerlei Zweifel daran, dass sowohl die Stadt als auch der Tierschutzverein die Notwendigkeit eines Böllerverbots im Umfeld des Tierheims zum Schutz der Tiere als dringend erachten. Sie erklärt, dass ihnen verständlich erläutert wurde, wie schwierig es ist, aufgrund der bestehenden Rechtslage eine kommunale Böllerverbotszone zu erlassen.

Herausforderungen bei der Einordnung von Tierheimen und „brandempfindlichen Gebäuden“

Besondere Herausforderungen ergeben sich dabei aus der Tatsache, dass Tierheime in der abschließenden Aufzählung in § 23 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz nicht explizit genannt sind. Zudem hält Christine Plank den Begriff „brandempfindliche Gebäude und Anlagen“ für auslegungsbedürftig und folglich rechtsunsicher. Diese Aspekte führen zu einer eindeutig schwierigen Rechtslage für alle Beteiligten.

Frühzeitige Planungen für Silvester 2024/2025 im Fokus

Plank betont, dass ein offener Austausch zu diesem Thema schon früher wünschenswert gewesen wäre. Nun sei es jedoch entscheidend, frühzeitig und gemeinsam die Planungen für Silvester 2024/2025 aufzunehmen. Sie zeigt sich erfreut darüber, dass alle Parteien an einem Strang ziehen und ist optimistisch, gemeinsam eine Lösung für die anstehenden Silvesternächte zu finden.

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