Nachrichten Mainz | Die Mainzer Ortsgruppe der Fridays For Future Bewegung erhebt Widerspruch gegen die von der Stadt für die morgige Demo am 25. September gegen den globalen Klimastreik, ausgestellten Auflagen in Form einer Teilnehmerbegrenzung auf 700 Menschen für den geplnaten Aufuzg.


Keine rechtliche Grundlage hinter dieser Auflage

Die Aktivistinnen und Aktivistinnen aus Mainz sehen keine rechtliche Grundlage hinter dieser Auflage und erklären ihren Willen, allen Menschen die am globalen Klimastreik ihr demokratisches Recht auf Demonstration wahrnehmen wollen, dies zu ermöglichen.

Dazu äußerte sich der Anmelder und Versammlungsleiter, Maurice Conrad: „Die Beschränkung der Teilnehmerzahl des Demozuges entbehrt aus unserer Perspektive einer validen rechtlichen Grundlage. Es ist nicht praktikabel, knapp einem Drittel der 1000 angemeldeten Menschen das Demonstrieren zu verbieten. Wir halten uns penibel an Abstandsgebot und Maskenpflicht – die auferlegten Maßnahmen werden dem Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsrecht nicht gerecht. Wir zeigen bei Hygienregeln Verantwortungsbewusstsein und Vorbereitung.“

Kooperationsbereitschaft in Sachen Hygieneregeln und Infektionsschutz

Die Aktivistinnen und Aktivisten betonen dabei ihre Kooperationsbereitschaft in Sachen Hygieneregeln und Infektionsschutz. Die Mitorganisatorin Theresa Gemke dazu: „Um die Sicherhheit für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu gewährleisten, haben wir zusätzlich zu den vom Land und der Stadt formulierten Hygieneregeln ein besonderes Hygienekonzept erarbeitet, das eine anonymer Infektionskettenverfolgung zum Ziel hat. Wir sind im Vorfeld auf die Stadt zugegangen und haben versucht, an jeder erdenklichen Stelle zu kooperieren, wenngleich wir eine Beschränkung der Teilnehmerzahl für den Demozug für unverhältnismäßig halten.“

„Eine willkürliche Entscheidung der Stadt“

Die Bestreitung des Rechtsweges sei das letzte Mittel gewesen, betont Maurice Conrad, Mitorganisator der Demonstration, aber aufgrund einer fehlenden Einigung mit der Stadt schließlich notwendig: „Die auferlegte Beschränkung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist eine willkürliche Entscheidung der Stadt, die sich unserer Einschätzung nach weder aus den Rechtsgrundlagen der CoBeLVo RLP noch aus einem Ermessen ergibt. Nachdem wir im Kooperationsgespräch mit Stadt und Polizei keine Einigung erzielen konnten, müssen wir Widerspruch gegen die Auflagen einlegen und wenden uns mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Mainz um das Demonstrationsrecht aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer während des globalen Klimastreiks in einer Landeshauptstadt zu gewährleisten und Rechtssicherheit zu erlangen.“, so Maurice Conrad abschließend.