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Nachrichten Mainz | Die Infektionszahlen in der Landeshauptstadt Mainz sind aktuell weiterhin rückläufig. Ab sofort muss eine Schutzmaske daher nur noch an den Verkaufsständen auf den Wochenmärkten (Hauptmarkt in der Innenstadt und auf allen Stadtteilmärkten) getragen werden. Der Mund,- Nasenschutz ist dann nur noch zu tragen wenn Einkäufe am Verkaufsstand getätigt werden, eine Beratung erfolgt oder Kundinnen und Kunden an den Ständen anstehen.


Auf der Marktfläche keine Maskenpflicht mehr

Wer hingegen die Marktfläche ohne konkrete Kaufabsicht überquert oder sich dort aufhält, ist nach der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) nicht verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Stadt Mainz appelliert jedoch nach wie vor an die Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Abstands- und Hygiene-Regelungen einzuhalten. Die Schutzmasken so oft wie möglich zu tragen. Aktuelle Informationen zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen sind unter www.mainz.de/coronavirus zu finden.