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Die bevorstehenden närrischen Tage versprechen ausgelassene Feierlichkeiten im ganzen Land, sei es unter dem Namen Fastnacht, Fasching, Karneval oder in anderer Form. Doch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) möchte sicherstellen, dass die Feierlichkeiten in der fünften Jahreszeit frei von Konflikten und strafbaren Verhaltensweisen bleiben. Insbesondere bei steigendem Alkoholpegel und ausgelassener Stimmung können unangenehme Situationen entstehen.

Empfehlungen des LKA zur Vermeidung von Konflikten und unangenehmen Situationen

Das Landeskriminalamt appelliert daher an alle Partybesucher, ein friedliches Miteinander zu pflegen und auf körperliche Auseinandersetzungen, Belästigungen und andere strafbare Handlungen zu verzichten. Um das eigene Wohlbefinden und das der Mitfeiernden zu schützen, gibt das LKA folgende Tipps:

  • Begeben Sie sich am besten in Gruppen und achten Sie aufeinander.
  • Kümmern Sie sich um angetrunkene Freunde und sorgen Sie für einen sicheren Heimweg.
  • Lassen Sie Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen.
  • Setzen Sie sich gegen Belästigungen und unerwünschten Körperkontakt zur Wehr, auch bei Bekannten.
  • Im Ernstfall bitten Sie um Hilfe von Freunden, Passanten oder Veranstaltungsmitarbeitern.
  • Halten Sie Ihr Handy aufgeladen und griffbereit, um die Polizei im Notfall zu kontaktieren.
  • Bei Bedrohungen oder Angriffen sofort die Polizei unter 110 informieren.

Es wird zu verantwortungsbewusstem Umgang mit Alkohol geraten

Alkohol stellt nicht nur eine Hauptursache für Gewalttaten dar, sondern auch für schwere Verkehrsunfälle. Das LKA empfiehlt, öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis für den Heimweg zu nutzen. Alternativ kann auch ein nüchterner Fahrer aus dem Freundeskreis bestimmt werden – niemals alkoholisiert Auto fahren. Für die eigene Gesundheit und um den Kater am nächsten Tag zu vermeiden, sollten alkoholische Getränke in Maßen genossen werden. Gelegentliche alkoholfreie Getränke können nicht nur den Kontrollverlust verhindern, sondern auch den Kater mildern.

Mahnung vor Waffenattrappen bei Karnevalsfeiern

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) richtet einen eindringlichen Appell an alle Narren und Jecken, sich bewusst über die Gefahren des Mitführens von echt aussehenden Waffenattrappen während der Karnevalsfeierlichkeiten im Klaren zu sein. Die Verwendung solcher „Anscheinwaffen“ kann nicht nur unnötige Ängste auslösen, sondern auch zu Panik unter den Feiernden führen. Die Warnung des LKA bezieht sich besonders auf die Tatsache, dass der Gebrauch von Waffenattrappen nicht nur unsicher, sondern auch gesetzwidrig ist, selbst an den fröhlichen Tagen des Karnevals. Das bewusste Mitführen von Gegenständen, die echten Waffen ähneln, stellt eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit dar und kann zu unvorhersehbaren Konsequenzen führen.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ist zuversichtlich, dass mit Beachtung dieser Hinweise einem ausgelassenen und sicheren Feiern nichts im Wege steht. Helau!