Rathaus Mainz | Foto: © Landeshauptstadt Mainz

Die Landeshauptstadt Mainz steht vor der Herausforderung, ausreichend Wohnraum zu schaffen, während die Kosten für Neubauvorhaben in den letzten Jahren drastisch angestiegen sind. Angesichts dieser Entwicklung hat die Stadtverwaltung reagiert und plant eine zeitlich befristete Erhöhung der Förderquoten für neu entstehenden Mietwohnraum auf bis zu 80 %.

Befristete Erhöhung der Förderquote als Antwort auf steigende Baukosten

Gemäß einem Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2020 müssen Vorhabenträger derzeit eine Förderquote von 33 % bei der Schaffung von gefördertem Mietwohnraum erbringen. Für Bebauungspläne, die zwischen 2014 und 2020 beschlossen wurden, galt noch eine Förderquote von 25 %. Die Landesfördermittel des Landes Rheinland-Pfalz bleiben unverändert und bieten neben günstigen Konditionen auch attraktive Tilgungszuschüsse, was das Interesse von Investoren an der Schaffung geförderten Wohnraums steigert. Angesichts dieser Entwicklung empfiehlt der Stadtvorstand der Landeshauptstadt Mainz dem Stadtrat eine zeitlich befristete Steigerung der Förderquote von derzeit 33 % auf bis zu 80 %. Oberbürgermeister Nino Haase betont die Dringlichkeit: „Wohnen in Mainz muss bezahlbar sein für Menschen aller Einkommensgruppen. Ich halte es daher für dringend notwendig, dass wir deutlich mehr geförderten Wohnraum in unseren Baugebieten zulassen.“

Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch betont die Dringlichkeit der Maßnahme für bezahlbaren Wohnraum

Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch ergänzt: „Wir setzen mit diesem befristeten Beschluss ein wichtiges Zeichen und senden ein Signal: Geförderter Mietraum in Mainz ist knapp, er darf nicht noch knapper werden. Wir ermöglichen nun die bestmögliche Nutzung von Fördermöglichkeiten, die das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellt. Dadurch werden viele Wohnungen für Familien mit geringen und mittleren Einkommen gebaut werden.“

Befristete Neuregelung für Baugebiete mit bereits abgeschlossenen Verträgen und Details zur Förderung

Die befristete Neuregelung kann auch auf Baugebiete mit bereits abgeschlossenen städtebaulichen Verträgen angewendet werden, wenn alle Vertragspartner einer entsprechenden Quotenerhöhung im Vorfeld zustimmen. Die Steigerung ist auf drei Jahre befristet, und vor Ablauf wird das Amt für soziale Leistungen prüfen, ob eine Verlängerung nötig ist. Die Beschlussvorlage geht nun in den regulären Gremienlauf und wird am 6. März 2024 vom Stadtrat final entschieden. Das Land Rheinland-Pfalz fördert den Wohnungsbau in Mainz mit günstigen Darlehen und umfangreichen Zuschüssen. Die Mietobergrenzen betragen maximal 7,20 Euro (für Haushalte mit niedrigen Einkommen) bzw. 8,10 Euro (für Haushalte mit mittleren Einkommen) pro Quadratmeter, und der Mietanstieg ist für die nächsten 20 bis 30 Jahre begrenzt. Die Einkommensgrenzen für förderberechtigte Haushalte liegen bei etwa 43.000 Euro Jahresbruttoeinkommen für Singles und etwa 95.000 Euro für Familien (z.B. zwei Erwachsene und zwei Kinder).