Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten behandeln, können Versorgungsaufschläge für deren Behandlung beantragen. Die Versorgungsaufschläge wurden durch das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 22. November 2021 eingeführt.
Liquidität der Krankenhäuser
Die erste Auszahlung an die berechtigten Krankenhäuser erfolgte am 16. Dezember 2021 in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro, die zweite in Höhe von 9,8 Millionen Euro folgte bereits kurz nach dem Jahreswechsel. Mit dem heutigen Tag ist eine dritte Tranche ausgezahlt worden, dieses Mal in Höhe von mehr als 4,6 Millionen Euro.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ vom 10. Dezember 2021 wurde zudem erneut ein Ausgleichszahlungsverfahren für die Krankenhäuser aufgrund der Sonderbelastungen durch das Coronavirus eingeführt. Die Ausgleichszahlungen dienen dazu, dass Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich dafür erhalten, dass sie wieder Betten für die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Personen freihalten, erläutert Gesundheitsminister Hoch. So werde die Liquidität der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie erhalten und Erlösausfälle ausgeglichen.
Diese Auszahlung in Höhe von rund 25.583.644,80 Euro umfasst insgesamt vier Wochen
„Omikron hat sich als vorherrschende Variante durchgesetzt. Trotz milderem Verlauf bleibt das Virus ein hohes Risiko für die Menschen – vor allem für jene, die nicht geimpft sind. Wir erwarten weiter stark steigende Fallzahlen und eine entsprechende Belastung in den Krankenhäusern, die ohnehin am Limit arbeiten. Ich bin sehr froh, dass schon heute neben dem Versorgungsaufschlag auch die erste Auszahlung der Ausgleichszahlungen erfolgen konnte. Diese Auszahlung in Höhe von rund 25.583.644,80 Euro umfasst insgesamt vier Wochen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Trotz der sehr kurzen Zeitschiene, die auf Bundesebene für das Verfahren vorgegeben ist, sei es auch in der dritten Runde gelungen, Zahlungen für einen größeren Zeitraum auszuzahlen, so Hoch. Die nächste Auszahlung für die Ausgleichszahlungen sei für den 16. Februar 2022 geplant. Diese soll dann den Zeitraum von sieben Wochen abdecken.