Ein 35-jähriger Mainzer ist am gestrigen Mittwochnachmittag mit seinem E-Scooter in der Binger Straße einer Rahradstreife der Polizei aufgefallen.

Die Beamten entdeckten, dass an seinem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war und der 35-Jährige somit gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen hat. Auch alle sonstigen erforderlichen Unterlagen konnte er nicht vorlegen.

Der Mainzer klappte seinen Roller nach der Kontrolle zusammen und trug ihn weiter.

E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen einer Versicherungspflicht. Wer einen E-Scooter ohne Haftpflichtversicherung betreibt kann durch die Gerichte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bestraft werden.