Weingarten
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Nachrichten Rheinhessen | Der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten hat sich mit Vertretern der Schausteller-Branche und des Veranstaltungsgewerbes getroffen: Peter Geiger, Inhaber von Event-Protector; Tim Sandrock, Geschäftsführer von Flo-Service; Maximilian Dick, Geschäftsführer von Mecovent; Sascha Barth, Inhaber von Barth-Kinderfahrgeschäften und Marco Sottile von den Schaustellerbetrieben Sottile & Barth. Zum Ergebnis des Gesprächs sagen sie:


Wir brauchen mehr Mut

Die Branche der Schaustellerinnen und Schausteller sowie der Veranstalter und Veranstalterinnen ist unverschuldet in Not geraten. In Folge der saisonüblichen Pause und den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sind sie in diesem Jahr nahezu ohne selbst verdiente Einnahmen geblieben. Dass selbst gesündeste Betriebe allmählich in Schwierigkeiten geraten, ist allzu natürlich.

Das Gespräch behandelte die Frage, wie die Schausteller-Branche durch die Krise kommen kann. „Das Geld aus den Konjunkturpaketen der Bundesregierung hat in der Krise geholfen“, sagt Schausteller Marco Sottile. „Doch es ist nicht unser Ziel, von staatlichen Mitteln abhängig zu sein“, sagt Tim Sandrock, Geschäftsführer von Flo-Service. Das dringende Ziel sei es, durch Veranstaltungen wieder zu eigenen Einnahmen zu kommen.

Sicherheitsexperte Peter Geiger

„Das ist machbar.“ Es gebe Sicherheitskonzepte. Die Schausteller müssten nur die Gelegenheit bekommen, diese auch anzuwenden: „Wenn eine Branche Erfahrung darin hat, das Zusammentreffen von vielen Menschen in geordneten Bahnen zu halten, dann sind das die Schausteller.“

Vor dem Hintergrund der Bilder aus Mallorca, vom Frankfurter Opernplatz oder dem Mainzer Rheinufer sagt der Bundestagsabgeordnete Dr. Joe Weingarten: „Die Politik muss realistisch bleiben. Die Menschen wollen im Sommer zusammenkommen und feiern. Wenn wir das nicht in geordneten Bahnen ermöglichen, dann suchen sich die Menschen ihren Weg und es entstehen unkontrollierte Zusammentreffen wie an jedem Wochenende auf verschiedenen Plätzen zu beobachten ist.“

Die Schausteller berichteten, dass Initiativen derzeit häufig an den Ordnungsbehörden scheiterten. Selbst kleine Weinfeste könnten nicht zustande kommen, weil in den Ämtern niemand die Verantwortung tragen wolle. So entstehe ein Ungleichgewicht: Auf der einen Stelle dürften Menschen zu tausenden zusammenkommen und ungeordnet feiern. An anderer Stelle dürften sich nicht mal hunderte Menschen treffen, um geordnet zu feiern. Gleichzeitig bedeute das Verbot für die Schausteller und die Veranstaltungsbranche faktisch ein Berufsverbot.



Wir brauchen die Sicherheitsmaßnahmen noch für eine lange Zeit

Joe Weingarten sagte zu, die Gemeinden in seinem Verantwortungsbereich anzuschreiben und die Verantwortlichen anzusprechen: „Wir brauchen die Sicherheitsmaßnahmen noch für eine lange Zeit. Aber gerade deswegen sollten wir die Zusammentreffen ermöglichen, die geordnet stattfinden.“ Das bedeute für die Verwaltungen, Verantwortung zu übernehmen. „Ich habe aus meiner langen Verwaltungserfahrung viel Verständnis dafür, wie viel Druck in dieser Frage bei den Kommunen und Mitarbeitenden liegt. Aber nur so können wir den Corona-Virus klein halten und gleichzeitig so viel normales Leben wie möglich leben.“

Zum Hintergrund: Hilfen des Bundes

Für kleine und mittelständische Unternehmen stellt der Bund 25 Milliarden Euro bereit. Einen erfolgreichen Antrag stellen können Unternehmen, deren Umsätze in Folge der Corona-Krise im April und Mai um mindestens 60 Prozent unter den Ergebnissen der Vergleichsmonate im Jahr 2019 lagen. Außerdem müssen sie für die Monate Juni bis August mit einem Rückgang des Umsatzes rechnen, der mindestens 50 Prozent zu den Monaten Juni bis August 2019 beträgt. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet wurden, gelten der November und der Dezember 2019 als Vergleichsmonate.

Der Bund erstattet bis zur Hälfte der fixen Betriebskosten. Wobei der maximale Erstattungsbeitrag 150 000 für drei Monate nicht überschreiten darf. Die Beträge sind nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestaffelt. Anträge können bis zum 31. August gestellt werden.