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Seit gut einem Jahr herrscht für rheinland-pfälzische Schüler bereits Chaos. Immer wieder Wechsel von Homeschooling auf Wechselunterricht und umgekehrt. An einen normalen Schulunterricht ist wohl noch lange nicht zu denken. Jetzt kommt noch hinzu, dass ein beliebtes und auch gut funktionierendes Programm für den Distanzunterricht im Sommer wohl eingestellt werden muss.


Aus für „MS-Teams“ im Sommer

Aus datenschutzrechtlichen Gründen soll das Videokonferenzprogramm „Teams“ von Microsoft an den Schulen in Rheinland-Pfalz verboten werden.

Das dieses, im Gegensatz zu der Lernplattform des Landes „Moodle“, stabil laufende Programm „MS-Teams“ nun vor dem Aus steht, sorgt bei dem Vorsitzenden der Landesschülervertretung für Unmut. Max Schmitt sagte dem SWR gegenüber: „Teams“ sei eine gute Alternative, die funktioniere. Die Lernplattform des Landes, „Moodle“, sei dagegen instabil. Ebenso verhalte es sich mit dem erlaubten Videokonferenzsystem „BigBlueButton“. Gerade mit „Moodle“ hatte es zu Beginn des Distanzunterrichtes im zweiten Lockdown massive Probleme in Rheinland-Pfalz gegeben“

Gefahr des Datenmissbrauchs in den USA

Daten von Schülerinnen und Schülern können bei Nutzung von „Teams“ in die USA abgeleitet werden, so dass ein Konzern wie Microsoft sensible Daten zu Profilen zusammenführen könne, so Landesdatenschutzbeauftragter Dieter Kugelmann.

Gerade wenn Schüler ein Stipendium für die USA anstreben, könne dieses eventuell zum Nachteil für diese sein. Wie Kugelmann gegenüber dem SWR weiter argumentierte, wäre nicht auszuschließen, dass solche Datensammlungen auch dazu führen können, dass Stipendien abgelehnt werden können. „Dass ein Schüler eben ein Stipendium in den USA nicht bekommt, weil er eben vor zehn Jahren in der Hausarbeit dies und jenes gesagt hat.“

Gefahr des Rechtsbruchs bei Datenabfluss

In einem Papier, welches dem SWR exklusiv vorliegt, heißt es, dass die Gefahr des Rechtsbruchs besteht, wenn Daten in die USA abfließen, die weder Schulen noch Schülerinnen und Schüler darüber Auskunft geben können, wie ihre Daten dort verarbeitet werden.

„Es geht nicht um die Einstellungen am System, sondern es geht darum, dass es sich um ein US-amerikanisches Produkt handelt und die amerikanischen Datenschutzregeln mit dem europäischen Recht in bestimmten Bereichen nicht vereinbar sind. Das hat der Europäische Gerichtshof so entschieden“, so die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD), die die Bedenken des obersten Datenschützers teilt.