Nachrichten Mainz | Oftmals stehen Reiserückkehrer vor vielen Fragen. Wie und wo melde ich mich bei meiner Einreise nach Deutschland und gibt es Ausnahmen zur Quarantänepflicht? Seit dem 9. November 2020 gelten Änderungen für Reiserückkehrer in Rheinland-Pfalz.


Verkürzung der Quarantäne-Zeit

Für Einreisende aus dem Ausland (länger als 72 Stunden Aufenthalt in einem Risikogebiet) bedeutet das: Nach der aktuell geltenden Verordnung sind Personen, die auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg in das Bundesland Rheinland-Pfalz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach ihrer Einreise auf direktem Wege in Quarantäne zu begeben.

Zudem besteht für alle Reisende die Verpflichtung, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über die Einreise zu informieren. Dies funktioniert digital über die Internet-Seite des Bundes www.einreiseanmeldung.de. Wenn dies nicht möglich ist, muss eine Aussteigekarte an den Beförderer oder das Gesundheitsamt ausgefüllt werden. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Quarantänedauer von ursprünglich 14 Tagen auf nunmehr zehn Tage reduziert.

Neu ist auch die Möglichkeit, die vorgeschriebene Einreisequarantäne der besagten zehn Tage weiter zu verkürzen. Voraussetzung hierfür: Die betroffene Person legt ein negatives Testergebnis vor, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Wichtig zu beachten ist, dass der Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise gemacht werden darf, er muss zehn Tage aufbewahrt sowie der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden. Wenn innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise aber Corona-typische Symptome auftreten, muss ein weiterer Test in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum gemacht werden.



Für Reisen innerhalb Deutschlands

Keine gesonderten Bestimmungen bestehen nach der Landesverordnung hingegen für Reisende innerhalb Deutschlands: Eine Testung und Quarantäne ist hierbei nicht vorgeschrieben. Dies schließt auch Personen ein, die aus innerdeutschen Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz kommen oder jene, die nur zur Durchreise in Rheinland-Pfalz einreisen. Allgemein gilt jedoch, Abstand halten, Hygiene beachten und eine Alltagsmaske tragen.

Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Einzelfall abweichende Anordnungen greifen können. Beispielsweise, wenn Symptome auf eine Corona-Erkrankung hindeuten sollten.

Ausnahmen für bestimmte Personengruppen

Eine weitere wesentliche Ausnahme in Bezug auf die Quarantänepflicht wurde zudem für bestimmte Personengruppen festgelegt. So dürfen unter anderem Ärzte, Pflege- oder Polizeikräfte in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt die Quarantäne frühzeitig verlassen, sofern diese ein negatives Testergebnis vorweisen.

Weitere Infos zu den Regelungen und Ausnahmen gibt es direkt auf der Homepage des Landkreises Mainz-Bingen unter der Rubrik „Infos zum Corona-Virus“.