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„Die Stadt Hochheim am Main freut sich, dass immer mehr Menschen für Strecken im Stadtgebiet das Fahrrad nutzen und auf diese Weise den Verkehr entlasten.“ betonte Dirk Westedt, Bürgermeister. „Allerdings ist insbesondere in den Morgen- und Abendstunden darauf zu achten, dass die Radfahrer auch gut gesehen werden.“ Immer wieder kommt es zu Hinweisen und Anfragen an das Ordnungsamt dahingehend, dass Radfahrer ohne Licht unterwegs gewesen sind und es dadurch für alle Beteiligten zu gefährlichen Situationen gekommen ist.

Daher möchte die Stadt Hochheim zur Sicherheit aller Beteiligten nochmal die geltenden Regelungen hinweisen:

Die Straßenverkehrsordnung sieht vor (§ 17 StVO), dass Scheinwerfer und Rückleuchten während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, benutzt werden müssen (§ 17 Abs. 1 StVO). Rückstrahler sind auch tagsüber notwendig. (§ 67 Abs. 1 StVZO). Denn Fahrräder dürfen nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit den vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. Für Reflektoren gilt, dass hinten ein roter nicht dreieckiger großflächiger Rückstrahler mit der Kennzeichnung „Z“ vorgeschrieben ist, dieser kann mit dem Rücklicht kombiniert sein. Weiße Sticks an den Speichen von Vorder- und Hinterrad wurden als Alternative zu gelben Reflektoren oder weißen rückstrahlenden Ringen ins Gesetz aufgenommen.

Gerade an Fußgängerüberwegen zeige sich oft auch Unsicherheiten hinsichtlich der geltenden Regelungen. Fußgängerüberwege sind, wie schon der Begriff deutlich macht, alleine den Fußgängern vorbehaltene, geschützte Querungshilfen und keine Radverkehrsanlagen. Infolgedessen müssen Radfahrer selbst dann zum Überqueren absteigen, wenn weder Fußgänger- noch Fahrzeugverkehr vorhanden ist.

Insbesondere in der Dämmerung und bei Dunkelheit kommt es schnell zu gefährlichen Situationen

Da sich die Radfahrer deutlich schneller als die Fußgänger bewegen, ist es deutlich schwieriger für alle Verkehrsteilnehmer, wenn diese auch mal über den Zebrastreifen fahren. Insbesondere in der Dämmerung und bei Dunkelheit kommt es schnell zu gefährlichen Situationen, die einfach zu vermeiden sind.

„Natürlich gilt auch in diesem Zusammenhang immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und lieber etwas langsamer fahren als es erlaubt ist. Insbesondere wenn morgens die Schüler unterwegs sind.“ appellierte Bürgermeister Westedt an Autofahrer und Radfahrer.