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Die Tigermücke etabliert sich trotz aller Bemühungen in Hessen und wurde bereits in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten nachgewiesen. Seit 2021 auch im Main-Taunus-Kreis. Nach aktuellem Stand ist ein Stich der asiatischen Tigermücke in Hessen kein Grund zur Beunruhigung. Die asiatische Tigermücke sowie die entsprechenden Krankheitserreger kommen in Hessen bislang nicht häufig vor.

Allerdings handelt es sich um tagaktive, äußerst penetrante Lästlinge, so dass in der Nähe von Brutstätten tagsüber kein bzw. kaum ein Aufenthalt im Freien möglich ist, wenn sich einmal eine Population angesiedelt hat. Tigermücken sind aufgrund ihrer Größe zunächst gar nicht so leicht zu erkennen und sind auch leicht mit heimischen Arten zu verwechseln. Deshalb informiert die Stadt Hochheim am Main über Möglichkeiten, die Privatpersonen haben, um eine Population vorzubeugen.

Die Vorbeugung einer Population ist durch wenige, präventive Maßnahmen möglich

Die Tigermücke, eigentlich ein schönes Exemplar, zeichnet sich insbesondere durch zwei eindeutige Merkmale aus: ein weißer Strich zieht sich mittig über Kopf und Rücken; das letzte Glied vom Bein ist weiß.

Populationen können zum einen durch Entfernen unnötiger Brutstätten verhindert werden, zweitens durch das Abdichten von Zugängen zu Wasser und drittens durch richtige Lagerung von beispielsweise umgedrehten Gartenstühlen, Planen, wo sich Wasser sammeln kann. Die Tigermücke mag keine Freiflächen, keine zugigen Plätze und bevorzugt stattdessen urbane Gebiete. Im Zeitraum Mai und Juni beginnt der Schlupf, die Tiere fliegen dann maximal 200 Meter weit und brüten dort erneut. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Balkone, Gärten und weitere Außenflächen zu prüfen.

Ursprünglich waren die Brutstätten in beschatteten Baumhöhlen und Kleinstgewässern, dabei sind die Eier so klein, dass sie mit dem Auge kaum sichtbar sind. Für die urbanen Gebiete eignen sich daher als vergleichbare Brutstätten insbesondere: Abflüsse, Regentonnen, Blumenvasen, Blumentopfuntersetzer, Vogeltränken, alte Autoreifen, Planschbecken, verstopfte Dachrinnen, ungenutzte mit Wasser gefüllte Gießkannen und Eimer oder Wasser auf Abdeckplanen sowie jegliche Behälter, in denen sich Regenwasser ansammeln kann oder sich stehendes Wasser befindet.

Sofern sich trotz der präventiven Maßnahmen Wasser gesammelt haben sollte, kann dieses einfach ausgekippt werden, so dass die Eier vertrocknen. Bitte nicht in den Kanal kippen, da sich diese sonst verbreiten können.

Appell der Stadt Hochheim

Die Stadt bittet ausdrücklich darum, nicht alle Wasserstellen in Gärten und auf Balkonen zu vernichten. Sie sind sehr wichtig für Vögel und Insekten. Daher die Bitte, diese teilweise zu erhalten und stattdessen diese Bereiche mit z.B. BTI zu behandeln, auch wenn die Flächen aktuell trocken gelegen sind. Da das BTI sich nach etwa 14 Tagen vollständig abgebaut hat, empfiehlt sich eine regelmäßige Anwendung.

Zur Bekämpfung von Stechmücken können biologische Mittel (Biozide) eingesetzt werden, wie zum Beispiel B.t.i. Der Wirkstoff, ein Eiweißkristall, wird aus dem namensgebenden Boden-Bakterium Bacillus thuringiensis israelensis gewonnen. Dieses tötet gezielt Stechmückenlarven ab. B.t.i. gibt es in Tablettenform (z.B. Culinex Tab) zur Anwendung für Haus und Garten. Die Tabletten sind frei im Internet oder Fachhandel (Baumarkt, Gartencenter) erhältlich. Wir empfehlen den Einsatz von B.t.i. aber nur nach fachlicher Beratung, da B.t.i. auch schädlich gegen andere Zweiflügler-Arten wirkt. (FAQ des HLfGP

Informationen zur Tigermücke

Tigermücken sind Schädlinge nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 2 Nr. 12, 17 Abs. 2 und fallen somit unter die Schädlingsbekämpfungsverordnung. Demnach ist jeder für sein Grundstück verantwortlich, meldepflichtig und auch für die Bekämpfung verantwortlich § 1 Abs. 1 SchädlBekV HE. Alternativ könnte die Stadt schlimmsten Falls auch die Bekämpfung anordnen. Seien daher auch Sie als Bewohner beziehungsweise Grundstückseigentümer bitte aufmerksam hinsichtlich der präventiven Maßnahmen und informieren Sie im Verdachtsfall die zuständige Stelle, das Dezernat Klimawandel und Gesundheit des Hessischen Landeamtes für Gesundheit und Pflege (HLfGP): klima@hlfgp.hessen.de oder das städtische Ordnungsamt ordnungsamt@hochheim.de