krifteler waeldchen zuteilung
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Der Erste Beigeordnete Franz Jirasek informierte in den Ausschüssen jetzt über den aktuellen Stand bei der Entwicklung des rund 14 Hektar großen Gebietes „Am Krifteler Wäldchen“, wohl das wichtigste Projekt in Kriftel der vergangenen Jahrzehnte.

Er nannte mehrere Gründe, warum der ursprünglich einmal angedachte Baubeginn von Herbst 2022 an das Ende des ersten Halbjahres 2023 verschoben werden muss

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 48 Stellen angeschrieben, 28 haben eine Stellungnahme abgegeben. Acht Bürgerinnen und Bürger haben von der Möglichkeit des Einsehens der Planungsunterlagen Gebrauch gemacht. Es wurden zehn schriftliche Einwendungen eingereicht oder zur Niederschrift gegeben. Im Zuge der Beteiligung hat das Autobahnamt darauf aufmerksam gemacht, dass ein weiterer Ausbau der A 66 auf vier Spuren langfristig übergeordnet sei. „Dies müssen wir prüfen“, so Jirasek im Planungsausschuss. Denn dadurch würde die Autobahn näher an das geplante Baugebiet heranrücken und mehr Lärm verursachen. Der geplante Wall sei nur als Sicht- und Blendschutz gedacht und müsste dann beim Ausbau der Autobahn versetzt werden – auf Kosten der Gemeinde. Dies müsse geprüft werden.

Ziel der Gemeinde bleibe aber, so der Planungsdezernent, noch in diesem Jahr einen Satzungsbeschluss zum Baugebiet Krifteler Wäldchen herbeizuführen. Das ist Voraussetzung, um 2023 mit der Erschließung beginnen zu können. Dies setzt voraus, dass die Arbeiten für die Erschließung noch in diesem Jahr europaweit ausgeschrieben werden.

Ungewissheiten und explodierende Kosten

Parallel zum Bauleitplanverfahren haben mit der ARGE – den Bauträgern ABG, Wilma und Weiß, die auf den Grundstücken entlang der Bahnlinie die Wohnbebauung umsetzen sollen – weitere zahlreiche Abstimmungsgespräche zum städtebaulichen Vertrag stattgefunden. Große Ungewissheiten und explodierende Kosten belasten derzeit das Baugeschäft und die weitere Entwicklung ist nicht abzusehen. „Im Zuge der Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag haben sich weitere Themen ergeben, die zu geringfügigen Änderungen des Bebauungsplanes führen werden“, so Jirasek. Die Änderungen werden nun in den Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet. Eine erneute Offenlegung, gegebenenfalls auch eine begrenzte Offenlage, wird notwendig werden.

Im Umlegungsverfahren gibt es weitere Fortschritte: 25 Kaufverträge wurden bisher von der Hessische Landgesellschaft (HLG) beurkundet, damit sind 32 Flurstücke an die HLG übertragen worden. Zehn Flurstücke befinden sich im Teilbereich des Wohngebietes und 22 Flurstücke im geplanten Gewerbegebiet. Von den Eigentümerinnen und Eigentümern, die sich für eine Zuteilung ausgesprochen haben, wurden 19 Zuteilungsvorschläge unterzeichnet. Jirasek: „Nach wie vor gibt es einige wenige Eigentümerinnen und Eigentümer, bei denen die Verhandlungen offen sind. Die Eigentümer zweier Grundstücke im Gewerbegebiet signalisieren bisher keinerlei Gesprächsbereitschaft.“ Doch er sei zuversichtlich, dass es am Ende gelingen werde, sich mit allen Grundbesitzern zu einigen.

Möglichst hohe Aufenthaltsqualität für die später dort Wohnenden

Die Entwurfsplanung für den Ausbau der Ver- und Entsorgungsanlagen und den Straßenbau konnte im Wesentlichen abgeschlossen werden, so Jirasek. Bei der Planung der Verkehrsflächen stand insbesondere eine klimagerechte Planung (möglichst helle Beläge, Baumstandorte und Pflanzbeete im Verkehrsraum) und eine möglichst hohe Aufenthaltsqualität für die später dort Wohnenden im Vordergrund. In Bezug auf die Grundwasserneubildung wurde die Niederschlagsentwässerung so konzipiert, dass sie auch zur Bewässerung der Baum- und Pflanzbeete beiträgt. „Der Straßenbauentwurf in der aktuellen Fassung wird zur Einsichtnahme in den Sitzungen der gemeindlichen Gremien ausliegen beziehungsweise im Sitzungssaal aufgehängt“, kündigt der Erste Beigeordnete an.

„Da sich der Zusammenhang zwischen Bebauungsplan, Umlegungsplan, Abschluss des städtebaulichen Vertrages und der Baufeldfreigabe auch auf den Beginn des Baus der Erschließungsanlagen auswirkt, ist klar, dass sich mit jeder Verzögerung in der Bauleitplanung oder auch der Umlegung, der Zeitplan verschieben wird. Auch witterungsbedingte Umstände sind zu berücksichtigen. Verschiebt sich der Zeitplan um wenige Monate nach hinten, kann unter Umständen ein ganzes Jahr verloren gehen“, macht Jirasek deutlich. Aufgrund der Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes darf zum Beispiel die Baufeldfreimachung nicht in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September erfolgen. „Da auf Grund der zu erwartenden Bausumme eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss, deren Durchführung einige Monate bis zur Auftragsvergabe bedarf, wird eine Auftragsvergabe im ersten Halbjahr 2023 angestrebt. Es kann sich dann der Baubeginn anschließen“, so der Erste Beigeordnete zum Zeitplan.