IMG 20200411 WA0017 e1617745419313
IMG 20200411 WA0017 e1617745419313

Das Flug- und Reiserecht gehört zu den Feldern der Juristerei, in denen sich am meisten gestritten wird. Jedes Jahr landen Zehntausende von Fällen auf den Tischen der Schlichtungsstellen und auch der Europäische Gerichtshof muss sich regelmäßig mit Streitigkeiten zwischen Kunden und Reiseanbietern kümmern. Daher gibt es mittlerweile auf Luftverkehrsrecht spezialisierte Anwaltskanzleien. Die Anwälte von Firmen wie Flugrecht.de verfügen über jahrelange Erfahrung im Luftrecht und haben tausende von Fällen erfolgreich für Ihre Passagiere gewonnen. Wenn Sie von einer Flugverspätung oder einem Ausfall betroffen waren, sollten Sie sich unbedingt informieren, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht!

Ihre Entschädigung nach der EU Verordnung

Wenn Ihr Flug nicht rechtzeitig am Zielort eintrifft, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Wenn Ihr Flug aus einem Grund storniert wurde, der von der Fluggesellschaft zu beherrschen war oder mehr als drei Stunden verspätet war, sollten Sie versuchen, eine Entschädigung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 von der Airline zu erhalten. Um dafür infrage zu kommen, müssen nur einige einfache Voraussetzungen erfüllt werden. 

Zu den Fällen, in welchen die EU Verordnung greift, gehören:

  • Der Flug startet von oder landet an einem europäischen Flughafen
    Der Flug muss von einem Flughafen in einem europäischen Land abfliegen oder landen. Liegen Start und Landung auf internationalen Flughäfen, greift die Richtlinie nicht.
  • Die Fluggesellschaft ist in der EU ansässig
    Diese Anforderung ist das Ergebnis der Bemühungen der Europäischen Union, ihre Bürger zu schützen. Die EU versucht, die Wahrscheinlichkeit von Unfällen zu verringern und die Sicherheit zu verbessern.
  • Sie haben eine bestätigte Reservierung
    Nur, wenn Sie eine bestätigte Reservierung haben, können Sie auch eine Entschädigung fordern. Reservierungen werden nur für den gebuchten Flug benötigt, nicht für weitere Teile der Reise. Ihre Reservierungsbestätigung mit der Flugnummer ist Ihr erster Anhaltspunkt, wenn Sie Zugang zu einer Entschädigung bekommen möchten.
  • Sie waren pünktlich zum Check-in vor Ort
    Um eine Entschädigung zu fordern, dürfen Sie sich nicht selbstverschuldet verspäten. Nur wenn die Fluglinie selbst verantwortlich für die Verspätung oder den Ausfall ist, gibt es eine Entschädigung gemäß der EU-Gesetze.
  • Ihr Flug wurde annulliert oder hat sich um mehr als drei Stunden verspätet
    Wenn Ihr Flug annulliert werden musste oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, sollten Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Dies gilt übrigens auch für Anschlussflüge unter der gleichen Buchungsnummer.
  • Der Flug wurde nicht rechtzeitig abgesagt
    Um Ihren Flug offiziell zu stornieren, kann die Fluggesellschaft Ihnen bis zu zwei Wochen vor Abflug eine Stornierungsbestätigung per E-Mail oder Post senden. Wenn dies der Fall ist, können Sie keine Entschädigung gegen die Fluggesellschaft geltend machen.

Was bedeutet dies für Flugreisende in der EU?

Die EU geht mit Ihrer Verordnung hart gegen Fluggesellschaften vor. Anbieter von Flügen sind verpflichtet zu zahlen, wenn sie verschuldet einen Flug stornieren oder verzögern. Das zwingt Fluggesellschaften, besser im Voraus zu planen. Trotzdem werden auch immer wieder berechtigte Ansprüche abgelehnt. Eine gute Möglichkeit, um trotzdem zu seinem Geld zu kommen, ist das Beauftragen eines juristischen Dienstleisters. Die Anwälte von Portalen wie Flugrecht.de setzen sich leidenschaftlich für den Schutz von Fluggastrechten ein und helfen selbst in schwierigen Fällen.