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Nun ist es entschieden: Der Star-Koch Alfons Schuhbeck muss für 3 Jahre 2 Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München hat ihn am Donnerstag (27. Oktober 2022) wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Von der Staatsanwaltschaft wurde eine Haftstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten Gefängnis für den Koch gefordert, seine Verteidiger hofften auf eine Bewährungsstrafe.

Schuhbeck wurde angeklagt, weil er Einnahmen seiner Restaurants „Südtiroler Stuben“ und „Orlando“ verschwinden ließ. Dadurch sollen rund 4,4 Millionen Euro in den Abrechnungen nicht aufgetaucht sein, wodurch der Staat Staat um 2,3 Millionen Euro betrogen wurde, die der 73-Jährige Koch an Steuern hätte zahlen müssen.