BYC Kurzmeldung
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Saarbrücken. Das Land ermöglicht es Unternehmen wegen der Corona-Krise, Mahnungen zurückstellen zu lassen, Steuern gestundet zu bekommen oder Vorauszahlungen zu senken. Auch können mögliche Nebenleistungen wie Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge erlassen werden. Zwar seien Mahnungen unterwegs, hat das Finanzministerium mitgeteilt. Doch da Prozesse automatisiert worden seien, ließe sich das nicht verhindern. Das gelte vor allem für die Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer und zur Körperschaftssteuer. Die Unternehmen können sich in der Sache ans Finanzamt wenden.